Bereits Anfang April kam es in einem Drogeriemarkt in der Paul-von-Denis-Straße zu einem Diebstahl. Laut Bericht der Polizeiinspektion Schwandorf hatten ein 23-Jähriger, ein 21-Jähriger und eine 18-Jährige Kosmetika im Wert von rund 17 Euro gestohlen.
Die drei Personen konnten aber anhand von Überwachungsaufnahmen eindeutig identifiziert werden. "Sie waren der Polizei unter anderem wegen Drogendelikten hinlänglich bekannt", heißt es im Polizeibericht weiter.
Auf Anordnung des Gerichts sei später ein Durchsuchungsbeschluss für ihre Wohnungen erlassen worden, um das Diebesgut sicherstellen zu können. Bei der Durchsuchung am vergangenen Donnerstag wurde laut Polizei nicht nur das Diebesgut aufgefunden: Der 23-Jährige hatte außerdem einige Gramm Heroin und eine geringe Menge Cannabis zu Hause. Die Drogen wurde beschlagnahmt. Dem Strafverfahren wegen Diebstahls folgt nun ein Verfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln.
"Von Einsicht jedoch keine Spur", schreibt die Polizei weiter. Der Grund: Schon am Donnerstagabend sei die Wohnung des jungen Mannes auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erneut durchsucht worden. Anlass dafür sei der aktuelle Handel mit Heroin im nördlichen Landkreis Schwandorf gewesen. "Tatsächlich hatte der 23-Jährige abermals eine geringe Menge Heroin, aber auch Crystal Meth zu Hause", teilt die Polizei weiter mit. Ein weiteres Strafverfahren reiht sich damit ein.













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