Schwandorf
09.10.2024 - 17:20 Uhr

Nach Diebstahl kommt Haftbefehl zum Vorschein

Mit anprobierten Schuhen geht ein 21-Jähriger aus einem Schwandorfer Geschäft. Nach der Beobachtung durch den Ladendetektiv stellt sich heraus: Gegen den Mann liegt ein Haftbefehl vor.

Kleine Ursache, große Wirkung: Nach einem Ladendiebstahl in Schwandorf muss ein junger Mann 2800 Euro zahlen, um eine Haftstrafe abzuwenden. Symbolbild: Friso Gentsch
Kleine Ursache, große Wirkung: Nach einem Ladendiebstahl in Schwandorf muss ein junger Mann 2800 Euro zahlen, um eine Haftstrafe abzuwenden.

In einem Supermarkt am Brunnfeld in Schwandorf beobachtete ein Ladendetektiv am Montag gegen 18 Uhr einen 21-jährigen Osteuropäer, der im Geschäft seine Schuhe auszog, Damenstiefel aus der Verpackung nahm und diese anzog. Danach passierte der Arbeitslose den Kassenbereich. Der Dieb wurde festgehalten und die Polizei verständigt. Diese leitete gegen den wegen verschiedenen Straftaten bereits polizeibekannten Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls ein. Außerdem ergab eine Fahndungsüberprüfung, dass der 21-jährige mit Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Eine Haftstrafe von 90 Tagen konnte der Langfinger gegen eine Zahlung in Höhe von 2800 Euro abwenden.

 
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