Schwandorf
23.04.2021 - 15:32 Uhr

Digitale Identitätsprüfung beim Schwandorfer Jobcenter

„Selfie-Ident“ heißt das Verfahren, das das Jobcenter Schwandorf ab sofort zur Identitätsfeststellung nutzt. Kunden können dadurch online Anträge stellen.

Bei Anträgen ans Jobcenter kann ab sofort die Online-Identifizierung genutzt werden. Bild: exb
Bei Anträgen ans Jobcenter kann ab sofort die Online-Identifizierung genutzt werden.

Die Kunden des Jobcenters im Landkreis Schwandorf können – bedingt durch die Corona-Pandemie – aktuell nur online oder telefonisch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. In diesen Fällen ist eine eindeutige Identitätsfeststellung der Antragstellenden nicht möglich. Ab sofort bietet das Jobcenter die Möglichkeit einer Online-Identifizierung an und ersetzt damit den sonst nötigen, persönlichen Besuch.

Wenn sich ein Betroffener erstmals beim Jobcenter arbeitslos meldet, erfolgt grundsätzlich eine Prüfung der Identität. Die Prüfung läuft in der Regel über Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung). Die diene auch dazu, Leistungsmissbrauch zu vermeiden, so eine Pressemitteilung des Jobcenters. „Bisher mussten unsere Kundinnen und Kunden hierfür einen persönlichen Termin im Jobcenter wahrnehmen. Auf Grund der Corona-Krise bieten wir nun ab sofort als Alternative das ,Selfie-Ident-Verfahren‘ an“ so Dominique Gottwald, Geschäftsführerin des Schwandorfer Jobcenters. Damit könne die notwendige Identitätsprüfung ohne persönliches Erscheinen über ein Handy oder Tablet sowie Internetzugang erfolgen, so Gottwald weiter.

Die Nutzung ist freiwillig. Sollten sich Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie einen Brief von ihrem Jobcenter, mit dem sie sich auf herkömmliche Art identifizieren können. Sie werden dann zu einem Termin eingeladen, sobald die Lage es zulässt. Wichtig: Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen in den nächsten Wochen ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst dann aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden. Technische Unterstützung bekommen die Kundinnen und Kunden vom Support Service Center der Bundesagentur für Arbeit über die gebührenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 01.

„Das Selfie-Ident-Verfahren ermöglicht es unseren Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen,“ führt Gottwald weiter aus. Das Jobcenter garantiere die sichere Verarbeitung der Personendaten. Für die Online-Identifizierung sind ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder elektronischer Reisepass mit Chip) nötig. Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben oder durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten die Betreffenden weitere Informationen zum Verfahren.

 
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