Schwandorf
04.10.2019 - 16:22 Uhr

Erschließungsbeiträge: "Münchener Ei" liegt im Magen

Die Anlieger alter Straßen, deren Erschließung erst kürzlich im Eiltempo abgeschlossen wurde, dürfen auf Entlastung hoffen. Eine gerechte Lösung des vom Landtag ausgelösten Problems wird's laut Hauptausschuss aber nicht geben.

Die Libellenstraße in Ettmannsdorf ist nunmehr als Erschließungsstraße ausgebaut. Wie viel die Anlieger dafür bezahlen müssen, wird der Stadtrat entscheiden. Bild: Hösamer
Die Libellenstraße in Ettmannsdorf ist nunmehr als Erschließungsstraße ausgebaut. Wie viel die Anlieger dafür bezahlen müssen, wird der Stadtrat entscheiden.

"Das Ei, das uns in München gelegt wurde", wie es CSU-Fraktionschef Andreas Wopperer ausdrückte, lag dem Hauptausschuss am Mittwoch durchaus im Magen. Die Ausgangslage: Das Kommunalabgabengesetz (KAG) regelt, dass die Anlieger für die Erschließung ihrer Grundstücke mit Straße, Gehsteig, Beleuchtung über Straßenerschließungsbeiträge (Strebs) mit bezahlen müssen. Nach einem Verfassungsgerichtsurteil wurde das KAG 2016 geändert: Lange bestehende, aber auch nach 25 Jahren noch nicht fertiggestellte Straßen können bis 1. April 2021 fertiggestellt und über die (teurere) Erschließungsbeiträge abgerechnet werden. Was bis dahin nicht erledigt ist, sollte nach (günstigeren) Straßenausbaubeiträgen (Strabs) abgerechnet werden. Die Regelung betrifft in Schwandorf über 70 Straßen.

Zwei Gruppen

Nun hat die Landesregierung aus CSU und Freien Wählern aber das KAG 2018 erneut geändert und die Ausbaubeiträge (Strabs) komplett abgeschafft. Das heißt, was von diesen über 70 Straßen bis dahin nicht abgerechnet wurde, kann nicht mehr abgerechnet werden - die Anlieger dürfte es freuen, den Stadtkämmerer weniger. Um die Sache noch komplizierter zumachen, gibt es "Rabatt-Regelungen" in zwei Stufen für Anlieger von Straßen, die ab 2012 fertig wurden. Kämmerer Thomas Weiß hat zwei Gruppen gebildet: Anlieger der Hofbauer-, Löns- und Hochrainstraße, der Tröckelgasse und Am Danneracker können laut KAG mit einem Nachlass von einem Drittel der Kosten rechnen. Der Erlass würde sich auf insgesamt gut 260000 Euro belaufen. Zur zweiten Gruppe gehören die Straßen, die die Stadt nach der KAG-Änderung 2018 bis 31. März fertiggestellt hat oder das noch erledigt.

Dort wäre sogar ein kompletter Erlass möglich. Das betrifft die Neißer-, Voithenberg-, Frauenschuh- und Libellenstraße sowie die Simmernflur. Würde die Stadt hier kompletten Rabatt gewähren, wären das über 1,56 Millionen Euro. Alles in allem lägen die Ausfälle für die Stadt also maximal bei 1,8 Millionen Euro. Andererseits könnte der Rat aber auch beschließen, keinerlei Rabatte zu gewähren. Immer vor dem Hintergrund, dass die Anlieger der etwa 70 übrigen, alten Straßen, nichts mehr bezahlen müssen

Noch kein Beschluss

Wopperer (CSU) und UW-Fraktionschef Kurt Mieschala sprachen sich für einen Erlass in Höhe von einem Drittel der Beiträge in beiden Gruppen aus. Egal welche Lösung auch gefunden wird: Für Wopperer bleibt es ungerecht, dass "manche profitieren werden, aber viele nicht". Denn der weitaus größte Teil der Eigentümer habe in den vergangenen Jahrzehnten bezahlt, und auch die Anlieger neuer Baugebiete werden bezahlen müssen. Ferner habe die Stadt auf ihren Haushalt zu achten, so Wopperer. Mieschala verwies darauf, dass er nach Gesprächen mit Landtagsabgeordneten Eindruck gewonnen habe, dass manchem nicht bewusst sei, in welche Bredouille die Kommunen gebracht wurden.

SPD-Fraktionschef Franz Schindler dröselte die juristische Lage auf und folgerte, dass beiden Straßen-Gruppen unterschiedlich zu bewerten seien. Seine Fraktion will daher die Gruppe 1 mit einem Drittel, die Gruppe 2 mit "mindestens 50 Prozent" entlasten. "Irdische Gerechtigkeit werden wir damit nicht schaffen", sagte Schindler, "wir haben den Schwarzen Peter". Alfred Damm (ÖDP/AuGe) schloss sich der Argumentation Schindlers an. Dieter Jäger (FW) plädierte dafür, der Gruppe zwei kompletten Nachlass zu gewähren, wie es das Gesetz ermöglicht. Rund 50 Zuhörer hatten die Debatte aufmerksam verfolgt, müssen sich aber gedulden: Der Hauptausschuss blieb ohne Beschluss. Der Stadtrat muss nun entscheiden.

 
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