Schwandorf
17.03.2020 - 17:16 Uhr

"Fahrplan" des Jobcenters

Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da. Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut, persönliche Kontakte allerdings reduziert.

Die Arbeitsagentur appelliert: Persönliche Kontakte sollen reduziert, dafür Telefonkontakte und online-Bearbeitungen genutzt werden. Archivbild: Petra Hartl
Die Arbeitsagentur appelliert: Persönliche Kontakte sollen reduziert, dafür Telefonkontakte und online-Bearbeitungen genutzt werden.

Um in der aktuellen Corona-Infektionslage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Vorsorglich gilt für die Kunden folgender Fahrplan:

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in den Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Die Kunden müssen diese Termine nicht absagen und auch nicht anrufen. Anträge sind formlos per Mail bzw. über eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) zu stellen oder in den Hausbriefkasten der Dienststelle einzuwerfen.

Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Agenturen entfällt vorläufig. Die Meldung ist telefonisch vorzunehmen, allerdings sind die Telefonleitungen momentan überlastet. Zwar haben sich die Dienststellen intern auf höheres Aufkommen vorbereitet. Doch da bundesweit viele Unternehmen auf Mail und Telefon umgestellt haben, kann es regional zu Ausfällen der Technik kommen. Die Agenturen und Jobcenter rufen Kunden auf, nur bei dringenden Anliegen den Kontakt zur Dienststelle und über die Hotline bei den Service-Centern zu suchen. Die Agentur empfiehlt, das Online-Angebot zu nutzen. Anträge auf Arbeitslosengeld I sind unter www.arbeitsagentur.de/eservices zu finden, Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2.

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen den Kunden keine finanziellen Nachteile. „Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat oberste Priorität“, heißt es vonseiten der Agentur.

 
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