Er brettert mit 160 Kilometern in der Stunde über die A 93. Bei Teublitz kracht der Wagen an die Leitplanke. Der Mann am Steuer ist stark angetrunken und bekommt nun vom Schwandorfer Amtsgericht ein fühlbare Quittung. Denn er bringt einschlägige Vorstrafen mit in den Sitzungssaal.
Das Plädoyer der Amberger Anwältin Selina Riemer überraschte ganz zum Schluss. Sie hielt den Alkohol nicht für ausschlaggebend, als ihr 24-jähriger Mandant heuer im Januar bei Nacht mit seinem Wagen die Leitplanke der Autobahn nahe Teublitz gerammt hatte. Von daher forderte die Verteidigerin Freispruch vom Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung.
Der Antrag stieß bei Amtsrichterin Bösl voll ins Leere. Sie hatte zuvor eine Stunde lang gehört, was sich bei winterlichem Wetter zutrug. Der 24-Jährige wollte nach eigenen Worten bei einem Freund in Regensburg übernachten. Doch dann gab es plötzlich Streit zwischen den Kumpels. "Da bin ich halt zur Heimfahrt aufgebrochen", hörte die Vorsitzende. Mit ziemlich viel konsumiertem Bier, wie der Mann einräumte. Noch in der Unfallnacht hatte die Schwandorfer Autobahnpolizei seinen Führerschein kassiert.
War es nun der Alkohol, dem die Hauptursache für den gebauten Verkehrsunfall zuzuschreiben war? "Natürlich war er das", tadelte die Richterin in ihrem Urteil. Zuvor noch hatte sie das Vorstrafenregister des Ambergers durchgeblättert und dabei festgestellt, dass es einschlägige Eintragungen in Flensburg beim Zentralregister gab.
Den unsanften Anprall an die Planke der A 93 wird der 24-Jährige so rasch wohl nicht vergessen. "Eine Geldstrafe reicht hier nicht mehr aus", beschrieb die Richterin ihren Eindruck und langte voll zu. Sie verhängte vier Monate Haft mit Bewährung und verlängerte den Führerscheinentzug um ein weiteres Vierteljahr.
Außerdem muss der Amberger 3000 Euro an das Technische Hilfswerk (THW) bezahlen. "Das war eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung", befand die Vorsitzende.













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