Schwandorf
13.02.2019 - 16:52 Uhr

Falscher Führerschein-Prüfling

Selbst der Richterin ist das neu: Bei uns gibt es Führerscheinprüfungen in arabischer Sprache. Ein 48-Jähriger, der den theoretischen Test machen soll, schickt dazu einen wesentlich jüngeren Landsmann. Der Schwindel fliegt auf.

Den Schwindel bei einer Führerscheinprüfung ahndet das Gericht mit einer Geldstrafe. Bild: Volker Hartmann/dpa
Den Schwindel bei einer Führerscheinprüfung ahndet das Gericht mit einer Geldstrafe.

Der Vater von acht Kindern, wegen Missbrauchs von Ausweispapieren auf der Anklagebank, wollte auf den Koran schwören. Doch angesichts des Urteils, mit dem er nach drei Stunden den Heimweg antrat, wäre das ein glatter Meineid gewesen. Denn für die Schwandorfer Amtsrichterin Franziska Bücherl stand am Ende fest: "Da lag ein Schwindel vor."

Interessant war im Rahmen des ungewöhnlichen Verfahrens: Es gibt offenbar hierzulande Führerscheinprüfungen, die in arabischer Sprache stattfinden. Der theoretische Teil eines solchen Kurses zur Erlangung der Fahrlizenz war im Sommer letzten Jahres beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) in Schwandorf angesetzt. Dort hätte dann auch ein 48-Jähriger die Fragen beantworten sollen. Doch der hielt sich wohl nur in der Nähe des Gebäudes auf.

Kein Einzelfall

Beim TÜV schöpfte man Verdacht. Legitimationen wurden überprüft. Dabei stellte das Personal bei einem (geschätzt) 25-Jährigen fest, dass es sich um den eigentlich 48 Jahre alten Prüfling hätte handeln sollen. Der Mann, bis heute unbekannt, legte die Aufenthaltspapiere des 48-Jährigen vor, geriet in den Verdacht eines Schwindels und wurde gebeten, das Eintreffen der zwischenzeitlich gerufenen Polizei abzuwarten. Das aber mochte er nicht.

Der bisher unbekannte junge Mann mit erkennbar arabischer Abstammung türmte. Er ließ aber das Ausweispapier des 48-Jährigen zurück. Nicht lange darauf sprach der eigentliche Führerschein-Aspirant auf der Schwandorfer Polizeiwache vor und wollte sein sichergestelltes Aufenthaltsdokument abholen. Mit fadenscheinigen Argumenten.

Inzwischen bestanden

Von einem TÜV-Bediensteten hörte die Richterin nun, dass der noch immer anonyme Prüfungsteilnehmer offenbar schon öfter dort erschien. Er soll sich John nennen, wie der Angeklagte berichtete und der Richterin wissen ließ, er habe ihn rein zufällig vor dem Haus getroffen und sei erfreut darüber gewesen, dass ihn dieser arabische Landsmann für die Aushändigung von 50 Euro eigentlich zur Prüfung anmelden wollte. Glatt gelogen. Denn der Name des 48-Jährigen stand bereits auf der Liste.

Eine hohe Strafe kam angesichts der monatliche erfolgenden staatlichen Unterstützung von 346 Euro an den Beschuldigten nicht infrage. Staatsanwältin Raphaela Etzold verlangte 35 Tagessätze zu je 12 Euro (370 Euro). Die Richterin entsprach diesem Antrag in ihrem Urteil und fügte hinzu, es sei schon sehr dreist gewesen, einen anderen zur Führerscheinprüfung zu schicken. Der Angeklagte selbst hat diesen Test, abgenommen in seiner Heimatsprache, unterdessen bestanden. Allerdings erst im fünften Anlauf.

Der Prozess ließ Fragen offen: Wie läuft ein Führerscheinkurs in arabischer Sprache im praktischen Prüfungsteill ab? Wie gehen die Fahrstunden vonstatten? Vor allem aber: Wie sieht die finanzielle Seite aus?

 
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