Schwandorf
05.07.2019 - 15:02 Uhr

Förderung für Langzeitarbeitslose

Wer ein Jahr und länger ohne Beschäftigung ist, gilt nach dem Sozialgesetz als langzeitarbeitslos. Ihnen werden neue Chancen eröffnet.

Im Landkreis Schwandorf sind einer Mitteilung der Agentur für Arbeit zufolge derzeit rund 440 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ihnen werde - so schreibt die Behörde - durch Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes Anfang des Jahres die Chance auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem sozialen und allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet: Neue, attraktive Lohnkostenzuschüsse für alle Arten von Tätigkeiten und Branchen machen dies laut Agentur möglich.

Beschäftigt ein Unternehmen Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos waren, übernimmt das Jobcenter im Landkreis im ersten Jahr der Beschäftigung 75 Prozent des Gehalts. Im zweiten Jahr werden noch 50 Prozent gefördert. Darüber hinaus wird ein Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ohne die Arbeitslosenversicherung übernommen.

Trotz der sehr guten Lage auf dem Arbeitsmarkt gibt es auch in der Region Menschen, die innerhalb der vergangenen sieben Jahre mehr als sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben. Der infrage kommende Personenkreis ist begrenzt und weitgehend arbeitsmarktfern. Hier übernimmt das Jobcenter zwei Jahre lang sogar 100 Prozent des Gehalts. Nach jedem weiteren Jahr reduziert sich der Zuschuss um je zehn Prozentpunkte. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Neben der finanziellen Unterstützung erhalten ehemalige langzeitarbeitslose Menschen bei beiden Angeboten ein professionelles, beschäftigungsbegleitendes Coaching. Dieses soll ihnen die Rückkehr ins Berufsleben erleichtern. Zudem werden auch Weiterbildungskosten übernommen.

Besonders interessant für Arbeitgeber: Es besteht bei beiden Angeboten keine Nachbeschäftigungsverpflichtung. Ziel ist es natürlich dennoch, Menschen langfristig und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Förderprogramme sollen dabei helfen, die Hürde zu senken, einen langzeitarbeitslosen Menschen einzustellen und ihm so die Chance geben, seinen neuen Arbeitgeber von seinem Können zu überzeugen. Fragen von Arbeitgebern beantwortet der gemeinsame Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Schwandorf und des Jobcenters Schwandorf unter der Telefonnummer 09431/200100 oder per E-Mail unter schwandorf.arbeitgeber[at]arbeitsagentur[dot]de.

Anfragen können auch an das Jobcenter unter der Adresse jobcenter-LK-Schwandorf[at]jobcenter-ge[dot]de gerichtet werden. Interessierte Kunden wenden sich an ihren zuständigen Ansprechpartner im Jobcenter.

 
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