Laut Polizei war es bereits gegen 23 Uhr, als die Schwandorferin am Mittwoch an einem Automaten in der früheren Bankfiliale der Raiffeisenbank Geld abheben wollte. Der Haupteingang war zu diesem Zeitpunkt bereits zu, der SB-Bereich ist regulär nur von 6 bis 22 Uhr geöffnet. Die junge Frau versuchte es deshalb an einem Nebeneingang und hatte Glück: Die Tür ließ sich öffnen.
Doch dann war es auch schon vorbei mit dem Glück. Der Nebeneingang ließ sich zum Verlassen des Bankgebäudes nämlich dann nicht mehr öffnen, die 33-Jährige steckte fest. "Eigentlich hätte dieser Notausgang zuvor schon automatisch verriegelt sein müssen", wundert sich der Leiter der Schwandorfer Polizeiinspektion, Reiner Wiedenbauer. Auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien berichtet er, dass schließlich eine Freundin der 33-Jährigen auf deren Notlage in der Bank aufmerksam wurde und die Polizei alarmierte. Denn unglücklicherweise hatte die Frau auch ihr Handy nicht mit in die Bank genommen.
Erste Versuche, die für das Gebäude Verantwortlichen zu kontaktieren, scheiterten. Das Haus gehört der Stadt. "Es war dann aber kein Zuständiger zu erreichen", so der Polizeichef. Deshalb musste schließlich die Feuerwehr alarmiert werden, die dann auch gleich mit einem zehnköpfigen Team und technischem Gerät anrückte. Mit diesem großen Aufgebot sei es schließlich gelungen, den Haupteingang mit Gewalt zu öffnen, berichtet der Schwandorfer Dienststellenleiter. Bis es so weit war, hatte die junge Frau immerhin schon gut zwei Stunden in der Bank zugebracht. Ein weiteres Großaufgebot des Technischen Hilfswerks mit zehn Personen war dann anschließend gefragt, um die aufgebrochene Türe wieder notdürftig mit Holz zu verschalen.
Unklar ist laut Polizei in diesem Fall nun die Schadenshöhe, ebenso die Frage der Haftung. "Das dürfte strittig sein", schätzt der Schwandorfer Polizeichef: Einerseits sei die Bank dafür verantwortlich, dass der Nebeneingang nicht verschlossen war, andererseits habe die Kundin diesen eventuell widerrechtlich benutzt. Aber darüber zu entscheiden, das sei nicht Sache der Polizei.
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