Wieder Schutzzonen und Beobachtungsgebiete im südlichen Landkreis Schwandorf: Das Landratsamt hat nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Betrieb in Regenstauf (Landkreis Regensburg) eine Allgemeinverfügung nach dem Tierseuchenrecht erlassen. Die Schutzzone (früher: Sperrbezirk) erstreckt sich auch auf Waldgebiete, die im Stadtgebiet Maxhütte-Haidhof liegen. Der Bereich der Überwachungszone (früher: Beobachtungsgebiet) erstreckt sich über Stadtteile von Nittenau, Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz. Die genauen Flächen sind im Amtsblatt vom 25. Mai ersichtlich. In den Zonen gelten eine Stallpflicht für Geflügel und diverse weitere Vorschriften. Jeder Geflügelpest-Verdacht muss umgehend gemeldet werden. Außerdem gilt ein Verbringungsverbot für Tiere, Fleisch und Eier aus oder in eine der Zonen.
In dem betroffenen Betrieb in Regenstauf müssen rund 60.000 Vögel getötet werden. Im Januar 2023 war die Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb nahe Bruck (Landkreis Schwandorf) entdeckt worden. Daraufhin waren in einer mehrtägigen Aktion rund 70.000 Enten – vornehmlich Küken – getötet worden.
In diesen geschlissenrn Stall kamen sicher keine Wildvoegel.
Sie koennen also nicht die Ursache sein. Dennoch sind weltweit immer wieder geschlossene Staelle betroffen.
H5N1 wurde z. B. bei Stall-Enten oft erst spaet entdeckt. Wo schlummert das Virus?
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Die Tatsache, dass Moewen betroffen sind, weisst darauf hin, dass das Virus bei Nutzgefluegel versteckt vorhanden ist, denn Lachmoewen suchen gern ihr Futter in Klaeranlagen oder frisch geduengten Feldern, auch Abfall (Gefluegelabfaelle, Gastronomie) wird gern genommen und findig aufgespuert.
Gerade bei Enten in Stallhaltung wird das Virus nicht immer bemerkt, wie es schon vor Jahren, war es 2007 oder 2008?, bei dem im Gebiet Schwandorf und Wachenroth ansansaessigen grossen Gefluegelbetrieb der Fall war - bei Stall-Enten.
Die Stallpflicht ist eine sinnlose Quaelerei und lenkt vom Thema ab, wenn man bedenkt, dass immer wieder die gleichen grossen Stallbetriebe betroffen sind und sich Wildvoegel an deren Austraegen anstecken, dann ihre Brut, aber kaum Freilandgefluegel, das aber u. B. durch Gefluegel-Zukauf und Transporterwege gefaehdet ist.
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