Schwandorf
03.03.2023 - 09:24 Uhr

Geflügelpest: Überwachungszone im Landkreis Schwandorf aufgehoben

Die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest für Bereiche rund um Bruck im Landkreis Schwandorf ist aufgehoben. Das teilte das Landratsamt mit.

Das Landratsamt Schwandorf hat die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung aufgehoben, die nach dem Ausbruch der Vogelgrippe nahe Bruck am 18. Januar erlassen wurde. Das ist dem Amtsblatt der Behörde zu entnehmen. Auch die Änderung vom 20. Februar ist damit erledigt. Zuletzt war noch eine Überwachungszone rund um Bruck in Kraft gewesen. Allerdings müssen Geflügelhalter beachten, dass die beiden Verfügungen für Biosicherheitsmaßnahmen aus dem Oktober und November 2022 weiterhin gelten.

Seit Anfang des Jahres wurde laut Landratsamt bei 17 im Landkreis tot aufgefundenen Wildvögeln die Geflügelpest nachgewiesen. Die Fundorte konzentrieren sich auf die Naabachse von Schwandorf bis Burglengenfeld. Einen weiteren Fund gab es am Steinberger See. "Dies zeigt, dass die Seuchenerreger, die die Geflügelpest verursachen, im Landkreis vorhanden sind und bei den Wildvögeln kursieren", heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Es sei deshalb nach wie vor von höchster Bedeutung, ein Übergreifen der Geflügelpest auf Hausgeflügelbestände zu verhindern. Jeder direkte oder indirekte Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel solle vermieden werden. Die Geflügelpest verursacht massive Krankheitserscheinungen und den Tod vieler Tiere. Erkrankte Geflügelbestände müssen nach dem Tierseuchenrecht komplett getötet werden.

Folgende Maßnahmen, zu denen aufgrund der im Landkreis Schwandorf nach wie vor geltenden Allgemeinverfügungen zur Biosicherheit alle Geflügelhalter verpflichtet sind, sind einzuhalten:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind
  • Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden
  • Erhöhte Verluste oder die Abnahme der üblichen Legeleistung oder durchschnittlichen Gewichtszunahme in einem Geflügelbestand müssen tierärztlich abgeklärt werden.
  • Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Vögeln sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Tauben. Zudem müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt gemeldet sein. Dazu reicht ein Anruf unter 09431/471-236.

Die Allgemeinverfügung für den Bereich zehn Kilometer rund im den Brucker Ortsteil Hofing war im Januar nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb erlassen worden. 70000 Enten mussten nach dem Ausbruch getötet werden.

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Bruck18.01.2023
 
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