Schwandorf
10.04.2019 - 16:06 Uhr

Geld für mehr Seniorenvereine

Seniorenkreise leisten eine wichtige Arbeit. Darüber ist man sich im Kreistag einig. Jetzt gibt es neue Förderrichtlinien, so dass auch kleinere Gruppen öffentliche Gelder erhalten können.

Für den evangelischen Seniorenkreis in Schwandorf (Bild) wäre es in der Regel kein Problem gewesen, die alten Fördergrenzen zu überspringen. Aber es gibt auch kleinere Seniorenclubs, die sich bislang damit härter taten. Das soll nun besser werden. Bild: Thomas Dobler
Für den evangelischen Seniorenkreis in Schwandorf (Bild) wäre es in der Regel kein Problem gewesen, die alten Fördergrenzen zu überspringen. Aber es gibt auch kleinere Seniorenclubs, die sich bislang damit härter taten. Das soll nun besser werden.

Grundlage der Bezuschussung sind seit 1998 sind die Richtlinien des Landkreises Schwandorf für die Förderung von Maßnahmen der Seniorenbetreuung. Der zweite Senioren-Beirat für den Landkreis Schwandorf beschloss 2005 einstimmig, dass bei Seniorenveranstaltungen die Förderung erst ab dem 65. Lebensjahr erfolgen soll. Die am Ende jedes Jahres nach Abzug der sonstigen Ausgaben - etwa für den Neujahrsempfang, die Seniorennachmittage, den Seniorenbeirat oder der Zuschüsse an die Demenz- und Hospizinitiativen - verbleibenden Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle „Seniorenarbeit“ des Landkreises in Höhe von bis zu rund 18 000 Euro werden dann anhand der gemeldeten Teilnehmer auf die antragstellenden Seniorengruppen verteilt.

Wie eine Übersicht aufschlüsselte, die den Kreistagsmitgliedern vorlag, sind die Antrags-Zahlen seit Jahren sinkend. Noch 2014 haben 123 Seniorenvereine 82 Förderanträge gestellt. Im vergangenen Jahr waren es 118 Vereine mit 68 Anträgen. Auch die Zahl der gemeldeten Einzelveranstaltungen und der Teilnehmer ist am Sinken.

Die Richtlinien aus dem Jahr 1998 sollten nun einerseits mit Blick auf geänderte Rechtsgrundlagen redaktionell angepasst werden. „Zum anderen stellen die Fördervoraussetzungen wegen der älter werdenden Bevölkerung für immer mehr Seniorenvereine eine Schwierigkeit dar, Fördermittel abzurufen“, betonte Eveline Seitz, die am Landratsamt mit diesem Thema betraut ist. Gerade kleinere Gruppierungen würden an der Vorgabe der erforderlichen Mitgliederzahl oder der Mindestanzahl der Veranstaltungen scheitern, die bisher Gegenstand der Förderung war. „Diese Seniorenvereine und Seniorenkreise leisten aber gleichzeitig in den Städten und Gemeinden wertvolle Arbeit zur gesellschaftlichen Teilhabe von Senioren und Seniorinnen am örtlichen Gemeindeleben.“

Um diesen Gruppen künftig die Antragstellung zu ermöglichen, hat der Seniorenbeirat des Landkreises in einer Sitzung im November 2018 einstimmig beschlossen, dem Kreistag die Änderung der Förderrichtlinien zu empfehlen und die Fördervoraussetzungen zu erleichtern. Jetzt können auch gesellige und unterhaltende Veranstaltungen bezuschusst werden. Darüber hinaus soll ein Zuschuss möglich sein, wenn die Seniorenvereine und -kreise wenigstens zehn Mitglieder ausweisen und mindestens fünf Veranstaltungen abhalten, die den vorgesehenen Zwecken dienen.

„Durch die erleichterten Fördervoraussetzungen können kleinere Seniorenvereine und Seniorenkreise zumindest eine kleine Förderung erhalten und erfahren so auch eine Anerkennung ihrer Arbeit“, sagte Landrat Thomas Ebeling. Der Kreistag nahm im folgenden den Vorschlag von Seniorenbeirat und Verwaltung einstimmig an, der im Mai in Kraft treten wird.

 
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