Die Erschließungsbeiträge (Strebs) sind in das politische Rampenlicht gerückt und zwar in Gestalt der sogenannten Altfälle. Genau genommen geht es um Folgendes: Nicht selten haben es Gemeinden in der Vergangenheit nicht geschafft, Erschließungsstraßen zeitnah während oder nach Entstehung des zugehörigen Baugebiets endgültig herzustellen und damit auch abzurechnen.
Eine Bestimmung in Artikel 13 des Kommunalabgabengesetzes regelt seit 2014, dass die Festsetzung eines Beitrags spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Vorteilslage (meint technische Fertigstellung) eintrat, nicht mehr zulässig ist. "Leider ist der Gesetzgeber dabei nicht stehengeblieben und hat in Art. 5 eine weitere Bestimmung zu Altfällen eingefügt, wonach kein Erschließungsbeitrag mehr erhoben werden darf, wenn seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind", so Franz Dirnberger von Bayerischen Gemeindetag. Dies sei nur deshalb passiert, "um eine klare Abgrenzung zwischen Erschließungsbeitragsrecht und Ausbaubeitragsrecht zu schaffen, was mit der Abschaffung der Ausbaubeiträge aber obsolet geworden ist".
Nun gilt dieser Ausschlusstatbestand ab dem 1. April 2021 und er zwingt die Gemeinden dazu, entsprechende Altfälle bis zu diesem Termin fertigzustellen, wenn überhaupt noch Beitragseinnahmen zur Refinanzierung bereits verausgabter Herstellungskosten erzielt werden sollen.
73 Straßen im Blick
Wie Maria Schuierer, Pressesprecherin der Stadt Schwandorf, ergänzt, habe die Verwaltung im Jahr 2017 ermittelt, auf welche Straßen im Stadtgebiet die Regelung des oben genannten Art. 5 zutrifft. Dabei handelte es sich um eine vorläufige Bestimmung der betroffenen Straßen: "Ob die in der Liste aufgeführten 73 Straßen auch tatsächlich von dieser Vorschrift betroffen sind, wird erst dann abschließend geprüft, wenn der Straßenzug im jeweiligen aktuellen Jahr nach dem Bauprogramm ausgebaut werden soll oder der Abschluss der Straßenbaumaßnahme bevorsteht."
Beim Amt für Finanzen und Schulen der Stadt Schwandorf macht man sich vor allem Gedanken zur Baumaßnahme Libellenstraße in Ettmannsdorf. "Dabei handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, weshalb hier Erschließungsbeiträge zu erheben sind", so die Behörde.
Die Eigentümer der Grundstücke an der Libellenstraße haben bei einer Anliegerversammlung im Oktober 2018 vor dem Hintergrund der Verschonung vor Erschließungsbeiträgen 2021 übereinstimmend erklärt, dass sie eine erstmalige Herstellung der Straße zum jetzigen Zeitpunkt nicht wünschen. Aber dahin wird wohl kein Weg führen, wie Diskussionen im Stadtrat gezeigt haben.
Finanzielle Linderung könnte gegebenenfalls eine Regelung schaffen, wonach in der Erschließungsbeitragssatzung bestimmt werden kann, dass Erschließungsbeiträge unter Umständen bis zu einem Drittel des Beitrags erlassen werden können.
Strabs: Brandbrief
Das andere Thema, Strabs - also die Straßenausbaubeiträge - sind in Bayern ja vom Tisch. In der Debatte wurde zum Thema wurde klar, dass künftig Bürger entlastet würden, ebenso die Gemeindeverwaltungen und die Verwaltungsgerichte, nicht aber die Haushalte der Gemeinden, ebenso wenig wie die Staatskasse.
Das ärgert nicht nur den Trausnitzer Bürgermeister Martin Schwandner. In einem Brandbrief an den zuständigen Minister Hubert Aiwanger klagt Schwandner, dass der Landtag bekanntlich darüber nachdenke, bei der Kompensation der "Strabs" den Pauschalbetrag anteilig der jeweiligen Siedlungsfläche zu verteilen. Die in den letzten Jahren erhobenen Ausbaubeiträge finden dabei in den ersten drei Jahren eine Gewichtung. Die Gemeinde Trausnitz mit ihren 950 Einwohnern hat in den vergangenen sechs Jahren insgesamt 620 000 Euro an Straßenausbaubeiträgen erhoben. "Aus Gesprächen mit Nachbarkommunen kann ich sagen, dass dieser Wert im Vergleich zur Siedlungsfläche einen Spitzenwert darstellt."
Tatsache sei, dass die Gemeinde Trausnitz auf diese Einnahmen angewiesen war. "Ein genehmigungsfähiger Haushalt wäre ohne die genannten Einnahmen schlicht nicht möglich gewesen", macht Schwandner deutlich. Aus den Unterlagen und Informationen zur geplanten Gesetzesänderung gehe hervor, dass die Gemeinde Trausnitz in den kommenden Jahren folgende Kompensation erhält: 2019: 25 000 Euro, 2020: 23 000 Euro und 2021: 18 000 Euro (jeweils inklusive Gewichtung) - ab 2022 dann jährlich 10 000 Euro. "Für mich stellt sich die geplante Änderung so dar: Bei dieser Art der Verteilung profitieren ausschließlich die Kommunen, die in der Vergangenheit keine Straßenausbaubeiträge erhoben haben. Für diese Gemeinden sind das schlicht Mehreinnahmen."
Eine derartige Verfahrensweise sei für ihn nicht nachvollziehbar und sie sei dem Bürger schwer zu vermitteln, urteilt der Bürgermeister: "Nach den geplanten Änderungen müsste unsere Kommune jährlich 10 000 Euro ansparen, um in 25 Jahren eine Straßenbaumaßnahme realisieren zu können. Damit blutet unsere Straßen-Infrastruktur aus."














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