Seit 1. Januar gilt in Deutschland eine Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Wie sind Alttextilien nun künftig zu entsorgen? Und vor allem: Was gehört in die Alttextiliencontainer? Laut einer Mitteilung aus dem Landratsamt herrsche darüber bei vielen Bürgern große Verunsicherung.
Wie Pressesprecher Manuel Lischka schreibt, sei der Grundgedanke der Gesetzesänderung, so viele Abfälle wie möglich wiederzuverwenden oder aber stofflich so zu verwerten, dass diese im Wirtschaftskreislauf verbleiben. Textilabfälle –zu denen neben Bekleidung auch Haushaltstextilien wie Handtücher, Bettwäsche, Decken oder Vorhänge zählen – seien dafür grundsätzlich bestens geeignet. Da es innerhalb der EU aber noch immer Länder gebe, in denen der Gedanke der Kreislaufwirtschaft nur unzureichend umgesetzt sei, habe die EU-Kommission die Pflicht zur separaten Erfassung von Alttextilien eingeführt, die in Deutschland nun durch die aktuelle Gesetzesänderung umgesetzt worden.
Der Landkreis Schwandorf stellt klar, dass sich für seine Bürger hieraus eigentlich keine Änderung ergibt. Denn zum einen gebe es die öffentlich zugänglichen Container von verschiedenen karitativen Einrichtungen. Zum anderen habe der Landkreis bereits seit 2015 an allen Recyclinghöfen Alttextiliencontainer aufgestellt, die auch durchgängig gut frequentiert seien.
"Wie Textilien zu entsorgen sind lässt sich wie folgt zusammenfassen: Das Ziel der Getrenntsammlung – nämlich die Wiederverwendung oder die stoffliche Verwertung des Materials – setzt ein gewisses Maß an Qualität voraus", schreibt Landratsamts-Sprecher Lischka weiter. Daher sollten stark zerschlissene, nasse, verdreckte oder anderweitig dekontaminierte Textilien weiter über die Restmülltonne entsorgt werden. Weitere Infos zur richtigen Entsorgung sind auf der Webseite des Landkreises Schwandorf zu finden.















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