Die Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz lud kürzlich gemeinsam mit dem Hauptzollamt Regensburg zu einem Seminar in das HWK-Bildungszentrum nach Schwandorf ein. Betriebe, die bei der Abwicklung ihrer Aufträge auf ausländische Subunternehmer zurückgreifen, konnten sich laut einer Mitteilung der Handelskammer dabei über die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen informieren.
Klaus Schell vom Hauptzollamt Regensburg, Fachgebietsleiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Weiden, berichtete zunächst aus seiner jahrelangen Prüf- und Ermittlungserfahrung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Schell führte laut Mitteilung insbesondere aus, welche Geschäftsunterlagen bei einer Baustellenkontrolle und betrieblichen Prüfung vorzulegen sind. Wichtig sei es darüber hinaus, dass die vertraglichen Vereinbarungen mit einem ausländischen Unternehmen, beziehungsweise die anderweitig einschlägigen Rechtsvorschriften auch tatsächlich eingehalten werden.
Corinna Utz von der Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer erklärte, dass man sich beim Einsatz ausländischer Arbeitskräfte nicht ausschließlich auf die formelle Einhaltung von Verträgen berufen könne. Das bestätigte auch die Abteilungsleiterin der Rechtsberatung, Claudia Kreuzer-Marks: „Einen bombensicheren Werkvertrag gibt es nicht“. Neben der Einhaltung von Regeln und der Bereithaltung von Unterlagen, sei es ganz entscheidend, wie die Vertragssituation auf der Baustelle gelebt wird.
Das Team der Außenwirtschaft informiert und berät ganzjährig Betriebe, die die Chancen von länderübergreifenden Tätigkeiten nutzen möchten durch kostenfreie, persönliche Beratungsgespräche, Seminare und Veranstaltungen. „Von grenzübergreifender Zusammenarbeit können alle profitieren. Das zeigt unsere Erfahrung sehr deutlich,“ so die Abteilungsleiterin der Außenwirtschaftsberatung Katharina Wierer abschließend.













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