Ein 42-Jähriger stand am Montag eigentlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Schwandorfer Amtsgericht. Allerdings machte er dort laut einer Mitteilung der Polizeiinspektion Schwandorf einen sehr verwirrten Eindruck. Der Staatsanwalt sei deshalb davon ausgegangen, dass der polizeibekannte Drogenkonsument unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Einen Drogentest verweigerte der Angeklagte jedoch. "Nun erfolgte auf Anordnung des Gerichts eine Wohnungsdurchsuchung, weil davon auszugehen war, dass von den konsumierten Betäubungsmitteln noch etwas zu Hause aufbewahrt wurde", teilt die Polizei weiter mit.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Wohnhauses fanden die Beamten zwar keine Drogen, dafür aber ein gefälschtes Autokennzeichen und verschiedene Waffen. Dabei handelte es sich unter anderem um zwei Luftgewehre und eine Luftpistole. Die Schusswaffen waren nicht ordnungsgemäß verwahrt. Die Pistole beispielsweise lag laut Polizei offen auf dem Küchentisch.
Sämtliche Schusswaffen wurden sichergestellt, da polizeiliche Ermittlungen auch ergeben hatten, dass mit diesen in unberechtigter Weise vor dem Grundstück geschossen worden war. Darüber hinaus fand die Polizei eine Machete, welche zugriffsbereit hinter der Haustüre aufbewahrt worden war. Auch diese wurde sichergestellt. Den 42-Jährigen erwarten nun Anzeigen nach dem Waffengesetz und wegen Urkundenfälschung.













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