Um dieses Engagement zu unterstützen, bietet die "Lernende Region" fünf Veranstaltungen als Hilfestellung für Vereinsfunktionäre an. Zum Auftakt referierte der Vorsitzende der Lernenden Region, Landrat Thomas Ebeling, zum Thema "Haftungsrecht".
Spätestens dann, wenn während der ehrenamtlichen Tätigkeit ein Schadensfall eintrete, stelle sich das Thema der Haftung, so Jurist Thomas Ebeling. Besonders die Frage nach der persönlichen Haftung spiele in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Der Landrat gab einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und nannte Möglichkeiten der Absicherung gegen Schadensfälle. "Grundsätzlich haften die ehrenamtlichen Vereinsvertreter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit", so der Landrat.
Er empfahl, die Vereinshaftpflichtversicherung gelegentlich daraufhin zu überprüfen, ob die gemeldete Mitgliederzahl noch ausreichend sei, weil sonst die Gefahr einer Unterversicherung bestehe. Bei Verträgen sei der Verein Vertragspartner, nicht der Vorstand persönlich. Der Landrat stellte einen vielfach missverstandenen Terminus klar: "Ein Vorstand im Sinne der Vereinssatzung ist stets ein mehrköpfiges Gremium, während die Person an der Spitze des Vereins der Vorsitzende ist". Der Landrat wiederholt seinen Vortrag am 19. September um 19 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes.
Am 26. September heißt das Thema "Veranstaltungen organisieren - Was die Vereine beachten sollten". Um das Thema Datenschutz geht es dann am 9. Oktober. Die Reihe endet schließlich am 22. Oktober mit einem Vortrag unter dem Titel: "Ehrenamtliche gewinnen und halten". Alle Veranstaltungen beginnen jeweils um 19 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes.
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