Schwandorf
19.12.2018 - 10:12 Uhr

Hungrige Nachtschwärmer landen vor Gericht

Ein 27-Jähriger soll vor einem fahrbaren Metzgerstand geschlagen und getreten worden sein. Die Verhandlung wird im nächsten Jahr fortgeführt.

Eigentlich wollen sie alle das Gleiche: Zu früher Morgenstunde eine Semmel mit Rossknacker drauf. Diese Spezialität hat ihre Liebhaber, wie man weiß. Doch die Fans deftiger Pferdewurstspezialitäten geraten sich in die Haare. Einer geht zu Boden, wird nach Hieben vor dem Metzgerstand in Schwandorf auch noch getreten.

Es war 6 Uhr morgens an diesem Septembertag des Jahres 2017. Im Schwandorfer Stadtwesten hatte zu jener frühen Stunde bereits der Rossmetzger seinen Stand geöffnet und Nachtschwärmer näherten sich ihm, um nach ausgiebiger Feier kurz vor dem Zubettgehen noch eine Semmel mit Knacker vom Pferd zu genießen.

Die Leute seien angestanden, erfuhr der mit solchen lokalen Gepflogenheiten wenig vertraute Amtsrichter Thomas Heydn. Dann hörte er von einem 27-Jährigen, der damals eben sein erwünschtes Brötchen in den Händen hielt, dass Unschönes geschehen sei. "Wir haben gelacht und rumgescherzt", vernahm Heydn von dem Mann und wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass dieses Gelächter wohl ein paar andere abwertend auf sich bezogen hätten. Was sich anschloss, erschien bemerkenswert: Der 27-Jährige wurde angeblich angespuckt, er warf seine Rosswurstsemmel in Richtung des Peinigers - und schon war eine Keilerei im Gang. Das Opfer soll von drei Leuten angefallen worden sein. Endstation war, nach seinen Angaben, der Asphalt vor dem fahrbaren Laden.

In seiner misslichen Lage will der 27-Jährige nicht nur Fausthiebe, sondern auch Fußtritte erhalten haben. "Von wem der drei Angeklagten?", forschte Heydn nach. Was folgte, war wie immer, wenn es vor Gericht um Tritte auf solche geht, die am Boden liegen: "Ich kann es nicht mehr genau sagen." Doch der Gesetzgeber will, dass exakte Beobachtungen geschildert werden, wenn es um gefährliche Körperverletzungen wie diese geht. Andererseits: Wer kann sich das detailliert einprägen angesichts von Situationen, bei denen es um die Sicherung eigener Unversehrtheit geht? Der jählings Attackierte musste ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen: Prellungen, zwei blaue Augen, Schmerzen über längere Zeit hinweg. Die drei Beschuldigten auf der Anklagebank machten zum Verhandlungauftakt keinerlei Angaben. Das gestaltete den Prozess nicht einfacher. Richter Heydn vernahm Zeugen, er hörte unterschiedliche Aussagen, die kein klares Bild zu skizzieren vermochten. Einen, der angeblich vieles mitbekam, braucht er jetzt noch. Doch weil dieser Mann nicht sofort greifbar war, musste die Causa "Rosswurst und Schläge" ausgesetzt werden. Bedeutet: Im Jahr 2019 geht all das von Neuem los, was sich bereits 2017 am Stand des Pferdemetzgers ereignete.

 
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