Ein 77-Jähriger teilte der Schwandorfer Polizei am Mittwoch gegen 16.45 Uhr mit, dass er sich im Krankenhaus befinde und er daher seine Waffe, welche in seiner Wohnung läge, abgeben wolle. Dort fanden die Beamten laut Polizeibericht aber nicht nur die rechtmäßig besessene Kurzwaffe, sondern auch ein verbotenes Butterflymesser und ein verbotenes Springmesser.
Die Folge: Beide Messer wurden beschlagnahmt. Nun erwartet den Mann ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.













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