Schwandorf
22.12.2020 - 14:12 Uhr

Illegaler Lieferservice an der Grenze

Manche Händler in Tschechien machen aus der Not eine Tugend: Sie bieten einen Zigaretten-Bestell- und Liefer-Service bis an die Grenze an und überreichen dort die Waren an ihre Kunden. Das ist aber illegal.

Nachdem es momentan nicht möglich ist, in Tschechien Zigaretten zu kaufen, bieten findige Händler einen Liefer-Service bis an die Grenze an und übergeben dort die Waren an die Kunden. Das stellt aber einen Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz´dar. Symbolbild: Friso Gentsch/dpa
Nachdem es momentan nicht möglich ist, in Tschechien Zigaretten zu kaufen, bieten findige Händler einen Liefer-Service bis an die Grenze an und übergeben dort die Waren an die Kunden. Das stellt aber einen Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz´dar.

Da ein Einkauf in Tschechien aufgrund der Einreise-Quarantäne-Verordnung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, haben sich findige Händler für in Deutschland wohnhafte Raucher einen besonderen Service einfallen lassen: Sie liefern vorher bestellte Waren einfach bis an die Grenze. "Allerdings haben sie dabei außer Acht gelassen, dass damit der Tatbestand zumindest einer Ordnungswidrigkeit nach dem Tabaksteuergesetz erfüllt ist", schreibt die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen in ihrem Bericht.

Am Freitag haben Beamte der Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang Höll insgesamt fünf Personen dabei beobachtet, wie sie unmittelbar an der Grenzlinie von einer Person Waren übernommen haben. Am Vormittag ertappte eine Streife einen 26-Jährigen und einen 40-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf dabei, wie sie vier, beziehungsweise fünf Stangen Zigaretten von einem Lieferanten übernahmen.

Gegen Mittag erwischten die Bundespolizisten einen 73-Jährigen aus dem Landkreis Cham, der sich zwei Packungen Zigarillos und dazu eine Flasche Metaxa bestellt hatte. In den Nachmittagsstunden stellten Beamte der Bundespolizei zunächst eine 53-Jährige aus dem Landkreis Cham mit drei Stangen Zigaretten und wenig später einen 27-jährigen Landkreisbürger mit vier Stangen Zigaretten.

In allen Fällen übernahm die zuständige Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Zolls in Furth im Wald die weitere Sachbearbeitung. Da die betroffenen Personen die Zigaretten nicht selbst beförderten oder einführten, können sie sich auch nicht auf die sogenannte Richtmenge oder Reisefreimenge berufen. Da es sich jeweils um weniger als 1000 Stück Zigaretten handelte, erwartet die Betroffenen ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Tabaksteuergesetz.

Waldsassen23.12.2020

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