Die Kindertageseinrichtung ist ein wichtiger Lebens- und Bildungsraum für Kinder. Deshalb sind diese Bereiche so zu gestalten, dass sie den Grundbedürfnissen der Kinder entsprechen – also Raum zum Spielen, Lernen, Toben und Bewegen, Ruhen, Schlafen, Ausprobieren und Experimentieren geben.
Pädagogische Überlegungen sind essentiell für die Gestaltung der Kindertageseinrichtung, heißt es in einer Mitteilung aus dem Landratsamt. Daneben seien aber auch präventive Aspekte zu berücksichtigen. Für Kinder in einer Kindertageseinrichtung dürfen durch die Raumgestaltung und die Raumausstattung keine Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken entstehen. Auch das Außengelände einer Kindertageseinrichtung solle so gestaltet sein, dass die Wahrnehmung und Koordination von Kindern herausgefordert wird, aber zugleich keine versteckten Gefahren birgt.
Aus diesem Grund bot die Kita-Fachaufsicht und Fachberatung des Kreisjugendamtes Schwandorf in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Unfallversicherung Bayern eine Info-Veranstaltung im Landratsamt Schwandorf an, um Träger, Kommunen und Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte und dem Thema Aufsichtspflicht auf den aktuellen Stand zu bringen.
Daran nahmen laut Mitteilung neben den Akteuren etwa 60 Vertreter aus den Kommunen, Trägerschaften und Kindertageseinrichtungen des Landkreises Schwandorf teil, um sich gemeinsam mit diesen sicherheitsrelevanten Aspekten auseinanderzusetzen. Konkrete Beratungsgespräche bei Neubauten und Umbaumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen sowie die Klärung von sicherheitsrelevanten Fragestellungen in Kitas finden mit dem Kreisjugendamt Schwandorf und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern in der Regel vor Ort statt.
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