Mit bislang einem Fall am Freitag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreis Schwandorf auf 8369. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 12,2 und weist damit im Verlauf der letzten 14 Tage den niedrigsten Wert aus.
Covid-19-Virusvarianten werden künftig nicht mehr nach dem Staat ihres erstmaligen Nachweises benannt, sondern mit Buchstaben des griechischen Alphabets. So wird aus der britischen Variante B.1.1.7. ab sofort „Alpha“, aus der südafrikanischen Variante B.1.351 wird „Beta“ und aus der jüngsten, der indischen Variante B.1.617.1, wird „Kappa“. Begründung: Die Nennung einzelner Staaten im Kontext von Mutationen könnte die Menschen in den jeweiligen Staaten stigmatisieren.
Die digitalen Impfnachweise können ab sofort in den bayerischen Impfzentren erzeugt und den Geimpften als Bestandteil ihrer Impfdokumentation (für die Erst- und Zweitimpfung) mitgegeben werden. Für Altfälle, die bereits vor Einführung des digitalen Impfnachweises ihre Zweitimpfung erhalten haben, soll das BayIMCO bis spätestens Mitte Juli so programmiert werden, dass der QR-Code auch nachträglich erzeugt werden kann. Zwischenzeitlich können diese Personen ihre digitalen Impfnachweise auch bereits in Apotheken erhalten, sagt das Landratsamt. Ausgewählte Apotheken können ab Mitte Juni gegen Vorlage des gelben Impfpasses oder der Impfbescheinigung aus den Impfzentren digitale Impfnachweise ausstellen. Die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de wird künftig eine Übersicht bieten, welche Apotheken in der Nähe den digitalen Impfnachweis ausstellen. Bislang gibt es dort bereits eine Suchfunktion für Apotheken, die Schnelltests anbieten.
Die Lockerungen und Öffnungsschritte gelten auch für standesamtliche und kirchliche Trauungen sowie für Beerdigungen. Dies wurde von Seiten der zuständigen Ministerien klargestellt.















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