Schwandorf
04.03.2022 - 13:39 Uhr

Inzidenz steigt im Landkreis Schwandorf wieder

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf zwei Tage in Folge gefallen war, kam am Freitag die Kehrtwende. Zahlreiche Neuinfektionen ließen den Wert wieder ansteigen.

Von 1733,6 auf 1759,9 stieg die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf am Freitag. Symbolbild: Christophe Gateau/dpa
Von 1733,6 auf 1759,9 stieg die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf am Freitag.

379 weitere Corona-Infektionen meldete das Landratsamt Schwandorf am Mittwochnachmittag. Bis Tagesende kamen noch einige Fälle hinzu, so dass am Ende des Tages 427 Infektionen standen. Wie aus einer Mitteilung des Landratsamtes hervorgeht, sei trotz dieser großen Anzahl an Neuinfektionen die Inzidenz im Landkreis am Donnerstag auf 1733,6 gesunken.

Aber bereits am Freitag wurde schon wieder ein leichter Anstieg auf 1759,9 verzeichnet. Grund hierfür waren 692 Coronafälle, die das Schwandorfer Gesundheitsamt am Donnerstag registrierte. Auch die Zahl der Todesfälle steigt: Verstorben ist laut Landratsamt ein 84-jähriger Mann, der noch zuhause lebte und ungeimpft war. Dies ist der 253. Todesfall im Zusammenhang mit Covid-19.

Wie es in der Mitteilung weiter heißt, könne es durchaus sein, dass mittlerweile der noch ansteckendere Omikron Subtyp BA.2 im Landkreis auf dem Vormarsch ist. "Eine Genomsequenzierung von 204 positiven Tests offenbarte nun diese Annahme", schreibt die Behörde. Für 32 Prozent der 204 Proben sei bereits jetzt der Subtyp BA.2 verantwortlich. Folglich könne davon ausgegangen werden, dass ein Rückgang der zahlreichen Neuinfektionen noch auf sich warten lassen werde.

Ab kommendem Montag entfällt für Schüler außerdem die Maskenpflicht im Sportunterricht. "Während des regulären Unterrichts im Klassenzimmer bleibt die Maskenpflicht dagegen vorerst bestehen", schreibt das Landratsamt. Zudem dürfen ab sofort wieder Diskotheken, Clubs sowie reine Schankwirtschaften öffnen. Für Diskotheken und Clubs gilt die 2G-plus-Regel. Für bereits geboosterte Besucher entfällt der zusätzliche Testnachweis. Das Tragen einer Maske ist unter diesen Voraussetzungen für die Gäste nicht erforderlich.

In Hotellerie und Gastronomie gilt laut Landratsamt außerdem 3G, wodurch auch Ungeimpfte mit negativem Testnachweis dort wieder Zutritt haben. Um auf die Maskenpflicht zu verzichten, können Gastronomen aber auch freiwillig die 2G-plus-Regel anwenden.

 
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