Schwandorf
16.12.2022 - 10:46 Uhr

Jobcenter Schwandorf informiert: Für Bürgergeld kein neuer Antrag nötig

Wie von Bundesrat und Bundestag beschlossen, wird zum 1. Januar das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung ablösen. „Die erhöhten Regelsätze werden zum Jahreswechsel ausgezahlt“, so Dominique Gottwald, Jobcenter-Leiterin in Schwandorf.

Wie von Bundesrat und Bundestag beschlossen, wird zum 1. Januar das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung ablösen. "Die erhöhten Regelsätze werden pünktlich zum Jahreswechsel ausgezahlt", erklärt Dominique Gottwald, Leiterin des Jobcenters im Landkreis Schwandorf.

Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, wird das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. Zunächst werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt kommen Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung hinzu. Laut Dominique Gottwald, Geschäftsführerin des Jobcenters im Landkreis Schwandorf werden die erhöhten Regelsätze pünktlich zum Jahreswechsel ausgezahlt. "Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz." Durch die neue Bagatellgrenze müssen Beträge bis 50 Euro nicht mehr zurückgefordert werden.

Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst, folgt zur Jahresmitte.

Kern des Bürgergeld-Gesetzes sei es , die Menschen besser zu fördern und zu qualifizieren. "Das Bürgergeld bleibt eine wichtige Reform, in die auch die Erfahrungen der Jobcenter aus den letzten 17 Jahren eingeflossen sind", so Gottwald. So werde der "Instrumentenkasten" bei den Fördermöglichkeiten größer. Dies setze einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung. Die Mitarbeiter des Jobcenters würden im ersten Halbjahr 2023 entsprechend geschult.

Laut Presse-Info erhöht sich der Regelsatz für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40 000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15 000 Euro.

Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein. Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Ferienjobs bleibt unberücksichtigt. Im Falle von Pflichtverletzungen muss das Jobcenter ab Januar wieder Minderungen aussprechen.

Laut Jobcenter bezogen im Oktober 2022 im Landkreis Schwandorf 4075 Menschen in 2168 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Knapp drei Viertel der sogenannten Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (2863), 1342 von diesen arbeitslos. 1212 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

 
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