(rhi) „In Bayerns Krankenhäusern fehlen 12 000 Pflegestellen“, erklärte die Landtagskandidatin der „Linken“, Eva Kappl (Wackersdorf), bei der Bündnisgründung am Dienstag im Restaurant „Mythos. Die Folge: Die Pflegekräfte seien überlastet, die Notaufnahmen überfüllt und die Patienten nur unzureichend versorgt. Eva Kappl glaubt auch den Grund für die Situation zu kennen: „Seit der Umstellung auf Fallpauschalen bauen die Krankenhäuser Personal ab“. Mit dem Volksbegehren wollen die Initiatoren den Stellenschlüssel „verbindlich an den Bedarf anpassen“. In den nächsten Wochen werden die Bündnispartner die Werbeltrommel rühren und an Infoständen im ganzen Landkreis Unterschriften sammeln. „Ziel sind bayernweit 40 000 Unterstützer“, erklärt Eva Kappl. Dann seien die Initiatoren auf der sicheren Seite. Im November wollen sie die Unterschriften einreichen und das Volksbegehren auf den Weg bringen. SPD-Landtagskandidat Peter Wein unterstützt das regionale Bündnis, „weil es uns die Kranken wert sein müssen, dass wir sie menschenwürdig behandeln“. Er spricht sich für gesetzliche Personalvorgaben in den bayerischen Krankenhäusern aus. Marion Juniec-Möller von den „Grünen“ kennt „frustrierte Pflegerinnen, die gerne in ihrem Beruf arbeiten, aber überlastet sind“. Auch Grünen-Kreisvorsitzende Elisabeth Bauer und Ortsvorsitzende Franziska Wünsch schließen sich den Forderungen nach mehr Pflegepersonal in den Krankenhäusern an. Für die einzelnen Krankenhausstationen soll der Personalbedarf auf der Grundlage eines Bemessungssystems ermittelt werden. Für die Intensivstationen soll der Schlüssel zwischen 1:1 und 1:3 liegen.
Den Initiatoren des Volksbegehrens liegt auch die Hygiene am Herzen. Ihre Forderung: In der Krankenhausreinigung muss so viel Personal eingesetzt werden, dass die Hygiene-Vorgaben des Robert-Koch-Instituts umgesetzt werden können. Weitere Personalvorgaben sollen für OP, Anästhesie, Kreißsaal, Dialyse, Geriatrie und die diagnostischen Bereiche gelten. Und das alles auf der Grundlage eines bewährten Bemessungssystems.
Wenn das bayerische Innenministerium das Volksbegehren für rechtlich zulässig erklärt, müssen sich anschließend bayernweit zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger in Unterschriftenlisten für das Volksbegehren eintragen, damit es in der dritten Stufe zum eigentlichen und entscheidenden Volksentscheid kommen kann. Bei einer Ablehnung können die Initiatoren das Verfassungsgericht anrufen.













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