Schwandorf
12.12.2018 - 16:06 Uhr

Kein Ende des Rosenkriegs

Der Rosenkrieg zwischen zwei Ehepartnern geht weiter. Nun muss die Staatsanwaltschaft überlegen, ob sie ein Verfahren wegen mehrfacher Beleidigung einstellt oder einen neuen Prozesstermin vor dem Schwandorfer Amtsrichter verlangt.

Die Auseinandersetzung zwischen dem im südlichen Landkreis schon länger getrennt lebenden Paar wurde beim Prozess vor Amtsrichter Thomas Heydn nur skizzenhaft deutlich. Fest stand dabei: Die in Scheidung lebende Frau (35) hatte ihrem Ex-Partner wiederholt SMS-Nachrichten mit beleidigendem Inhalt geschrieben. Deswegen hätte sie jetzt auf der Anklagebank sitzen sollen.

Die Beschuldigte kam nicht und machte eine plötzliche Erkrankung ihrer Tochter geltend. Aber ihr Verteidiger Jörg Sodan (Regensburg) war da und schilderte die Lage. Der Ehemann, so hörte Richter Heydn, sei in der Vergangenheit derart gewalttätig gegen seine Mandatin vorgegangen, dass sie ins Krankenhaus kam. Das Opfer habe sich dann mit Botschaften via Handy revanchiert. Eine Art massiver Rosenkrieg also.

"Sie möchte von ihm nichts mehr wissen und will endlich ihre Ruhe haben", unterstrich der Anwalt und regte eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage an. 1200 Euro konnte sich Sodan durchaus vorstellen. Das wäre ein Betrag gewesen, der in solcher Form wohl auch im Strafbefehl wegen Beleidigung stand, gegen den die 35-Jährige Einspruch eingelegt hatte.

Richter Heydn zeigte sich einer solchen Lösung zur Beendigung des Rosenkriegs nicht abgeneigt. Doch Staatsanwältin Christine Apfelbacher mochte vor einer Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Ermittlungsbehörde nicht zustimmen. So blieb vorläufig offen, was weiter mit dem Beleidigungsverfahren geschieht.

 
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