Zwei Tage lang hatte sich die Erste Strafkammer des Landgerichts Amberg mit dem sensiblen Fall zu befassen.Vor ihr saß ein 80-Jähriger, der so recht nicht wusste, weshalb man ihm die Freiheit nehmen sollte. Diese Freiheit hat der Schwandorfer seit heuer im Frühjahr schon nicht mehr. Damals brachte man ihn in die geschlossene Abteilung des Regensburger Bezirkskrankenhauses.
Behutsam versuchte die Vorsitzende Richterin Roswitha Stöber, Kontakt mit dem Mann, der erstmals in seinem Leben vor Gericht saß, aufzunehmen. "I woaß nix", antwortete er stereotyp und hatte keine Erinnerungen an Vorgänge im familiären Kreis, die ihm dieses sogenannte Sicherungsverfahren eingebracht hatten. Mit seiner Ehefrau (73) hatte der Rentner früher schon relativ häufig gestritten. Im Jahr 2015 trug er dann bei einem Unfall erhebliche Verletzungen davon. "Danach wurde es schlimmer", berichtete nun eine seiner Töchter. Der 80-Jährige wurde endgültig unverträglich, brauste wegen Kleinigkeiten auf, packte seine Lebenspartnerin am Hals. Er stach mit einem Messer in die Decke des Ehebetts, lief mit zwei Äxten durch das Anwesen, als seine Betreuerin mit ihm über Finanzangelegenheiten sprechen wollte und drohte allen im Haus wohnenden Personen mit dem Umbringen, als sein Schlüssel nicht an der Wohnungstür sperrte.
Ein zunehmend mehr zum Querulanten gewordener Mensch, bei dessen Begutachtung sich die Frage nach der Gemeingefährlichkeit stellte. Er leide zwar an einem hirnorganischen Schaden, ließ Psychiaterin Anna-Christine Wunder-Lippert anklingen. Doch schwere Gewalttaten seien auch in Zukunft nicht von ihm zu befürchten. In die gleiche Kerbe schlug Gerichtsmediziner Peter Betz. Er bewertete die Übergriffe als nicht lebensbedrohlich. Allerdings hatte sich im zweitägigen Verfahrensverlauf verdeutlicht, dass der 80-Jährige nicht mehr in sein Haus zurückkehren konnte. Dort wäre Dauerstreit zu befürchten gewesen.
Im Einklang mit Staatsanwältin Kathrin Heitzer und Verteidigerin Selina Moser lehnte die Strafkammer eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie ab. Der Mann bleibt noch im Bezirkskrankenhaus, wird aber dort in eine nicht geschlossene Abteilung verlegt. Aufgabe der Betreuerin ist es nun, einen Heimplatz zu suchen. Dort soll er unter Aufsicht seinen restlichen Lebensabend verbringen. "Für eine Einweisung in die Forensik reicht das nicht aus, was hier erörtert wurde", so die Richterin.












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