Hans Prechtl, Pressesprecher des Landratsamtes, informierte am Freitag, dass ab Montag, 22. Juni, verschiedene Lockerungen gelten. So werde für die Gastronomie die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert. Für alle Geschäfte mit Kundenverkehr, in denen bisher eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche zugelassen war, reichten künftig 10 Quadratmeter pro Person aus. Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik werde wieder zugelassen. Voraussetzung seien ein Mindestabstand der Beteiligten von zwei Metern, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen sind laut Prechtl mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.
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Mit der Aufhebung des Katastrophenfalls ergeben sich zahlreiche Änderungen. So endet die Tätigkeit der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) am Landratsamt. Die letzte Videokonferenz-Lagebesprechung wird am Montag stattfinden. Eng mit der Tätigkeit der FüGK verbunden sind die Funktionen des Ärztlichen Leiters im Leitstellenbereich Marc Bigalke, des Versorgungsarztes Dr. Stephan Gilliar, des Ärztlichen Fachberaters Dr. Jochen Spieß und der Fachberater von THW, Rotem Kreuz und der Johanniter. All diese Funktionen enden mit der Aufhebung des Katastrophenfalls, ebenso die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr. Die „Contact Tracing Teams“ (CTT) zur Verstärkung des Gesundheitsamtes werden reduziert, aber nicht völlig aufgegeben. An die Stelle der FüGK tritt nun die Koordinierungsgruppe Schwandorf mit Mitarbeitern des Landratsamtes. Soweit erforderlich, werde der Personaleinsatz mit eigenem Personal im notwendigen Umfang für den verbleibenden Arbeitseinsatz erhöht. Das Bürgertelefon und das Telefon für Terminvergaben bleiben laut Presse-Info erhalten.
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