Weshalb wird in Schwandorf verhandelt, wenn ein Unfall in Sachsen passiert? Es bedurfte einer Erklärung, als sich vor wenigen Montaten die Anwälte vor Zivilrichter Vogl trafen. Der "Streitgegenstand", wenn man so wollte, befand sich in einem Dresdner SB-Laden. Und dieses Geschäft gehört zu einer Supermarkt-Kette, die im Kreis Schwandorf ihren Sitz hat. Von daher musste der Prozess in Schwandorf stattfinden.
Klägerin war eine hoch betagte Frau, die im Jahr 2015 in dem SB-Markt eingekauft hatte. Sie trat dabei auf einen zwischen den Regalen stehenden Hubwagen, rutschte weg und verletzte sich schwer. Dafür machte sie nun heuer im Sommer über ihren aus Dresden angereisten Anwalt 2000 Euro Schmerzensgeld und die Kosten für eine sie während der Krankenzeit betreuende Haushaltshilfe geltend. Außerdem wurden Taxikosten für die Heimfahrt vom Unfallort verlangt. Nicht lange darauf wurde der Seniorin die Pflegestufe II zuerkannt. Anschließend ging sie in ein Heim. Ob auch dieser gesundheitliche Rückfall dem Unglück zuzuschreiben war, wurde während der Verhandlung nicht näher erörtert.
Unklar blieb während der einstündigen Verhandlung auch, ob an dem Hubwagen eine sogenannte Feststellungsbremse angezogen war. Doch wie auch immer: "Sie hat dieses Gefährt betreten", ließ Richter Vogl anklingen. Ferner gab er zu bedenken, dass man zur exakten Klärung der Verletzungen und ihrer Folgen wohl um ein medizinisches Gutachten nicht herumkommen werde. Das wäre mit geschätzten Kosten von 4000 Euro verbunden gewesen.
Das Verfahren wurde einstweilen vertagt - und der Anwalt fuhr zurück nach Dresden, um seiner Mandantin Bericht zu erstatten. Nach einiger Bedenkzeit hat sie nun ihre Klage vor dem Amtsgericht Schwandorf zurückgezogen. Denn fest stand: Die Rentnerin war auf den ihr im Weg stehenden Hubwagen gestiegen, um nach einem Stück Ware, das im Regal lag, zu greifen.













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