Schwandorf
29.08.2019 - 08:53 Uhr

Knapp am Gefängnis vorbei

Seine Zukunft hängt am seidenen Faden. Der Mann hat neun Vorahndungen und sitzt wegen zweier Straftaten, die unter laufender Bewährung begangen wurden, vor der Richterin. Sie gibt dem 28-Jährigen aber eine weitere Chance.

Eine allerletzte Chance bekommt ein 28-Jähriger, nachdem er unter bereits laufender Bewährung abermals straffällig wurde. Bild: Volker Hartmann/dpa
Eine allerletzte Chance bekommt ein 28-Jähriger, nachdem er unter bereits laufender Bewährung abermals straffällig wurde.

Der Monteur aus einem Regensburger Vorort, seit heuer in fester Anstellung, hat ein Drogenproblem. Frühere Entzugsmaßnahmen haben nichts gebracht. "Jetzt aber ist er auf einem guten Weg", warf sein Anwalt Helmut Mörtl (Regensburg) in die Waagschale. "Kein Rauschgift mehr, gemeinsame Wohnung mit der Freundin, endlich ein geregelter Job."

Drogen spielten auch eine Rolle bei dem, was ihm diesmal vorgeworfen wurde. Anfang September 2018 schlug der Mann in jähem Zorn mit der Faust die Windschutzscheibe eines Autos ein. Das geschah in einem Ort bei Nittenau. Unstimmigkeiten wegen eines Rauschgiftdeals spielten dabei offenbar eine Rolle.

Nur wenige Tage später tauchte der 28-Jährige in Schwandorf auf. Obwohl nie im Besitz eines Führerscheins, saß er am Steuer eines Autos, das nachts entgegen der Einbahnrichtung aus der Spitalstraße kam. Dort rammte er mit dem Pkw einen in Richtung Beer-Kreuzung fahrenden Wagen, in dem vier Männer unterwegs waren.

Was dann passierte, war noch heftiger als der Anprall: Während am gerammten Fahrzeug wirtschaftlicher Totalschaden entstanden war und einer der Mitfahrer Verletzungen erlitten hatte, legte der Unfallverursacher den Rückwärtsgang ein und türmte. Den ebenfalls erheblich lädierten Wagen ließ er kurz darauf am Stadtrand stehen. Das Fahrzeug gehörte nicht ihm. In Schwandorf befand sich der 28-Jährige, um Amphetamin illegal zu kaufen.

Über Verteidiger Helmut Mörtl gab der Angeklagte die Straftaten zu. In dem dreistündigen Prozess stellte sich dann die Frage nach der Ahndung. Bei einer Haftstrafe ohne Bewährung drohte der Widerruf von noch offenen 16 Monaten Haft. Damit öffnete sich für den Beschuldigten der bange Blick auf längere Zeit hinter Gittern.

Staatsanwältin Sabrina Fischer beantragte in ihrem Schlussvortrag sieben Monate ohne Bewährung. Zu einer weiteren Chance sah sie "keinerlei Anlass". Dagegen stemmte sich Anwalt Mörtl vehement. "Wenn er jetzt längere Zeit ins Gefängnis muss, ist keinem gedient", unterstrich er und empfahl Richterin Verena Bösl: "Sperren Sie ihn nicht ein und verhängen stattdessen Bewährungsauflagen." Das tat die Richterin. Sie schrieb sieben Monate Haft mit Bewährung ins Urteil. Der 28-Jährige muss nun regelmäßig zu Kontrollen hinsichtlich seines Rauschgiftkonsums. Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis wurden zehn Monate Sperre verhängt.

 
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