Das Krankenhaus St. Barbara Schwandorf lockert die Besucherregeln noch weiter: Bisher war für Besuche im Krankenhaus ein Testnachweis eines Testzentrums erforderlich. Ab Freitag, 10. Februar, müssen Besucher nur noch einen zugelassenen Corona-Selbsttest vornehmen, geht aus einer Pressemitteilung des Krankenhauses hervor. Grund für die Lockerung ist die Änderung der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Der Selbsttest muss nicht unter Aufsicht erfolgen. Es genügt laut Mitteilung eine Eigenerklärung, dass der Test innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführt wurde und negativ ist. Diese Eigenerklärung muss beim Betreten des Krankenhauses vorgelegt werden. Besucher finden sie zum Ausdruck auf der Homepage des Krankenhauses. Alternativ dazu kann man die Erklärung auch an der Krankenhausinformation des Krankenhauses in der Eingangshalle ausfüllen.
Zum Schutz der Patienten muss jedoch weiterhin auf eine strenge Einhaltung der Hygieneregeln geachtet werden: Alle Besucher müssen durchgehend eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske tragen. Die bisherigen Besuchszeiten bleiben unverändert von 12 bis 19 Uhr. Letzter Einlass ist um 18.30 Uhr. Jeder Patient kann während der gesamten Besuchszeit zwei Besucher pro Tag empfangen. Ausnahmen von dieser Regelung sind bei Sterbenden sowie bei Palliativpatienten nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt möglich. Der Besuch von Corona-Patienten und Verdachtsfällen ist laut Krankenhaus nicht möglich.
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