Die Sieben-Tage-Inzidenz wird vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit 171,77 angegeben, was gegenüber Sonntag nochmal eine leichte Steigerung bedeuten würde, heißt es am Dienstagabend in der Mitteilung des Landratsamtes zur Corona-Situation im Landkreis Schwandorf.
Laut Robert-Koch-Institut (RKI), das die Fälle tageszeitlich nicht wie das LGL um 8 Uhr, sondern um 0 Uhr – also um Mitternacht – abgrenzt, sind es noch zwei Fälle weniger und die Inzidenz bleibt wie am Montag bei 170,4.
"Keine weiteren positiven Fälle gibt es in zwei Einrichtungen, über die wir in den letzten Tagen berichtet hatten. Im Krankenhaus Burglengenfeld und in einem ambulanten Pflegedienst im östlichen Landkreis verliefen die Testungen negativ", so der Pressesprecher des Landratsamtes, Hans Prechtl.
Aufgrund geänderter Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege kann beim Auftreten eines positiven Falls im schulischen Umfeld in bestimmten Fällen (zum Beispiel konsequentes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, größtenteils sogar einer FFP2-Schutzmaske, Einhaltung des Rahmenhygieneplans Schulen einschließlich regelmäßiger ausreichender Lüftung, keine längere Unterbrechung der Abstandsregelungen während des Unterrichts) eine Neubewertung erfolgen, die zu einer Lockerung der Quarantänebestimmungen führen kann. "Von dieser neuen Möglichkeit hat unser Gesundheitsamt Gebrauch gemacht", betont Prechtl. "In einer zunächst unübersichtlichen Kontaktsituation wurden die letzten Tage genutzt, um die Sachverhalte genau aufzuklären".
So konnten die Abiturklassen am Gymnasium Schwandorf und am Gymnasium Oberviechtach aufgrund dieser neuen Bewertung als Kontaktpersonen 2 eingestuft und damit aus der Quarantäne entlassen werden. Zwar kann kein Präsenzunterricht, sondern nur Distanzunterricht stattfinden, aber die Schüler sind nicht mehr häuslich isoliert.
Ebenso nur mehr als Kontaktpersonen 2 wurden die Schüler einer vierten Klasse an der Gerhardinger Grundschule in Schwandorf eingestuft. Zwar findet derzeit wegen der hohen Inzidenzwerte im Landkreis ohnehin kein Präsenzunterricht statt, aber für die Schüler bedeutet das, dass sie keine Quarantäne einzuhalten haben, solange sie keine Symptome zeigen.
Grundsätzlich gilt: In Zweifelsfällen, in denen die Zuordnung einer Kontaktperson in Kategorie 1 oder Kategorie 2 nicht eindeutig ist, hat entsprechend der Empfehlung des RKI immer eine fachliche Zuordnung in Kategorie 1 zu erfolgen. Dies gilt auch, wenn beim positiv getesteten Mitschüler, dem gegenüber man Kontaktperson war, der Verdacht auf das Vorliegen einer Mutation besteht.















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