Seit dem 4. Juni steht im Landkreis Schwandorf die Zahl 508 für die aktuelle Anzahl der bestätigten Coronafälle. Allerdings verbietet es sich, davon sprechen zu wollen, dass der Landkreis nun corona-frei sei. Nach wie vor befinden sich Personen in Quarantäne, weil die Erkrankung noch nicht ausgeheilt ist oder weil Kontakt zu einer positiv getesteten Person in einem anderen Landkreis bestand.
Mit dem Ende des Katastrophenfalls hat Staatsminister Joachim Herrmann seinen täglichen Newsletter zu Corona eingestellt. Über 94 Ausgaben hinweg gab es ein tägliches Update. Noch nicht beendet sind die Infektionsschutzmaßnahmen. Vom 22. Juni bis zum 5. Juli gilt die sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die Staatsministerin Melanie Huml auf zehn Seiten veröffentlicht hat. Gegliedert sind die Vorgaben in „Allgemeine Regelungen“, „Öffentliches Leben“, „Sport, Spiel, Freizeit“, „Wirtschaftsleben“, „Bildung und Kultur“ und „Schlussvorschriften“ wie etwa Ordnungswidrigkeiten. Die Verordnung ist in der eigens für Corona eingerichteten Homepage des Landkreises unter „Dokumente zum Download“ nachzulesen. Geregelt ist zum Beispiel, dass Spielplätze unter freiem Himmel für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet sind. Die begleitenden Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten.
Das Testzentrum in Nabburg, das am 16. April die ersten Abstriche vorgenommen hat, wurde in einen Stand-by-Modus versetzt. Sollte es eine zweite Corona-Welle geben, kann es sogleich wieder den Betrieb aufnehmen. Das Testzentrum in Schwandorf bleibt derzeit an drei Tagen pro Woche geöffnet.
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Bei der letzten Lagebesprechung der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK), die am Dienstag als Videoschaltung ablief, standen Dankesworte von Landrat Thomas Ebeling und den beteiligten Ärzten und Fachberatern im Vordergrund. Gelobt wurde die positive, hilfreiche und ausgezeichnete Zusammenarbeit in schwierigen Krisenzeiten. Und jeder wusste die herzlichst gemeinte Hoffnung richtig einzuordnen, man möge sich „in dieser Funktion“ nicht wiedersehen. Das würde bedeuten, dass der Katastrophenfall nicht erneut ausgerufen werden muss. Angesichts der aktuellen Nachrichtenlage in anderen Bundesländern scheint aber nur eines festzustehen: Corona ist noch nicht vorbei.













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