Schwandorf
30.03.2022 - 17:22 Uhr

Landkreis Schwandorf: Drei Corona-Tote in Heimen

Im Landkreis Schwandorf gibt es drei weitere Corona-Tote zu verzeichnen. Sie hatten alle in Heimen gewohnt.

47 798 Corona-Fälle sind aktuell insgesamt im Landkreis Schwandorf registriert. Symbolbild: Christophe Gateau
47 798 Corona-Fälle sind aktuell insgesamt im Landkreis Schwandorf registriert.

Mit 518 neuen Fällen vom Mittwoch (Stand gegen 17 Uhr) steigt die Gesamtzahl der Corona-Fälle im Landkreis Schwandorf seit Beginn der Pandemie auf 47 798. Zu den 370 Fällen, von denen das Landratsamt am Dienstag kurz nach 16 Uhr berichtet hatte, kamen bis zum Ende des Tages noch 30 hinzu. Die Sieben-Tage-Inzidenz sank von 1885,1 (Dienstag) auf 1627,2 (Mittwoch). Inzwischen sind drei weitere Heimbewohner mit oder an Corona gestorben, so dass die Zahl der Todesfälle auf 271 steigt. Es handelt sich um zwei Frauen im Alter von 74 und 95 Jahren und um einen 92-jährigen Mann. Der Impfstatus wurde dem Gesundheitsamt noch nicht mitgeteilt.

Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April grundsätzlich nur noch sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen, die in Bayern umgesetzt werden. Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, dass auf die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die seit ihrem Inkrafttreten am 24. November 2021 dreizehn Mal geändert wurde, mit Inkrafttreten zum Sonntag, 3. April, eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgen wird. Diese soll dann bis einschließlich 30. April, also für vier Wochen gelten. Damit wird der vom Bund zugestandene Ermächtigungsrahmen vollständig ausgeschöpft.

Das Landratsamt in Schwandorf erklärte in einer Pressemitteilung, was die Basisschutzmaßnahmen bedeuten:

  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
  • In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr.
  • In Schule und Kita wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.
  • Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen weiterhin zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
Oberpfalz25.05.2022
 
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