Wie Hans Prechtl, Pressesprecher des Landratsamtes Schwandorf informierte, wurde am Maifeiertag eine neue Infektion gemeldet. Damit liegt die Zahl der bestätigten Infektionen bei 436.
Das Landratsamt wird am Montag, 4. Mai von 9 bis 15.30 Uhr bei der Bundespolizei in Schwandorf, Weinbergstraße 47, an Kirchen und Glaubensgemeinschaften eine Erstausstattung an Händedesinfektionsmittel ausgeben. Die Behörde weist darauf hin, dass nur bedient wird, wer sich als Abholer mit einem Schreiben des Pfarrers, Pastors, Rabbis oder sonstigem Vorstand der Kirchengemeinde ausweisen kann. Die Ausstattung wird nur an die Vertreter der jeweiligen Kirchengemeinde ausgegeben, nicht an einzelne Gläubige.
Ab 4. Mai sind öffentlich zugängliche Gottesdienste sowie Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zu den Voraussetzungen gehört ein Infektionsschutzkonzept, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren minimiert. In den von den katholischen Diözesen und der Evangelische Landeskirche vorgelegten Konzepten ist die Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel für Gottesdienstbesucher vorgesehen.
Die Erstausstattung dazu ist über das Landratsamt erhältlich. Dieses Angebot gilt ausdrücklich für alle Glaubensgemeinschaften, um die Religionsausübung wieder möglich zu machen. Nach Erhalt dieser Erstausstattung sind die Kirchen und Glaubensgemeinschaften gehalten, sich selbst um die Beschaffung von Desinfektionsmittel zu bemühen, "da das Marktgeschehen Anzeichen einer Normalisierung zeigt", so Prechtl.
Außerdem wurde auf die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums hingewiesen, die ab 4. Mai bis einschließlich 10. Mai gilt. Darin sei die Abhaltung von Versammlungen und Gottesdiensten geregelt. Beerdigungen sind weiterhin nur mit 15 Teilnehmern möglich. Auch bei den Heimbesuchen gibt es keine Neuerungen. Zulässig ist laut Prechtl derzeit nur die Sterbebegleitung. Die Geltung der Einreisequarantäne-Verordnung ist ebenso um eine Woche verlängert.
Betont wurde, dass für die Schülerbeförderung auch dann Maskenpflicht besteht, wenn sie außerhalb des ÖPNV im sogenannten freigestellten Schülerverkehr erfolgt. Außerdem habe Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt, dass die Polizei in den kommenden Tagen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Maskentragepflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in geöffneten Geschäften haben wird.













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