"Nicht mehr zeitgemäß." So lautet das Urteil über die Summen, die an Arbeitssuchende in der Grundsicherung für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt ausbezahlt werden. Jetzt legt der Landkreis kräftig drauf.
Die Leistungen waren Thema beim Kreisausschuss, der diese Woche im Landratsamt zusammenkam. Die Räte erfuhren dabei, dass das Jobcenter bislang 100 Euro für Schwangerschaftsbekleidung zuschießt, 120 Euro für Säuglingskleidung und 150 Euro für die Erstausstattung. Diese Hilfen beliefen sich im letzten Jahr auf insgesamt 27 500 Euro, die das Jobcenter an Bedürftige ausgeschüttet hat.
Gleichzeitig erging die Bitte an den Landkreis, die Pauschalen zu erhöhen, weil man mit den bisherigen Hilfen nicht weit kommt, auch wenn nur einfache und grundlegende Bedürfnisse befriedigen will. So hat im letzten Herbst eine Projektgruppe aus Beamtenanwärtern den Auftrag bekommen, eine Bedarfsliste zu entwerfen. Nach deren Erkenntnissen ergaben sich neue Pauschalen, die vom Kreisausschuss abgesegnet wurden: Für Schwangerschaftsbekleidung künftig 230 Euro, für Säuglingsbekleidung 135 Euro und für die Erstausstattung 440 Euro - zusammen genommen mehr als das Doppelte als bisher. Die Neuregelung gilt rückwirkend für Geburten ab dem 1. Januar 2019.
Für Insolvenzberatung
Ein anderes Thema beim Kreisausschuss war die Insolvenzberatung. Sie wurden bislang vom Freistaat gefördert. Der Landkreis hingegen finanziert drei Schuldner-Beratungsstellen: eine vom Allgemeinen Rettungsverband (ARV), eine der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und eine der Diakonie. In der Praxis lässt sich aber die konkrete Arbeit aber kaum trennen, alle drei Verbände bieten sowohl die Beratung für Schuldner als auch für Leute an, die vor einer Privatinsolvenz stehen.
So soll jetzt auch die Finanzierung neu geregelt und zusammengeführt werden. Das machte im Vorfeld einige Diskussionen nötig, weil keiner der Verbände schlechter abschneiden wollte. Schließlich einigte man sich auf einen Sockelbetrag von 30 000 Euro, von dem jede Beratungsstelle ein Drittel bekommt. Zusätzlich gibt es knapp 56 000 Euro, die je Einwohner abhängig ausgezahlt werden.
Was den sogenannten überörtlichen Brandschutz anbelangt, kam der Kreisausschuss überein, im Haushaltsjahr 2019 insgesamt 280 000 Euro an Gemeinden auszubezahlen. Das betrifft Neunburg vorm Wald, Pfreimd, Nabburg, Weiding, Oberviechtach und Maxhütte-Haidhof. Es geht dabei hauptsächlich um Zuschüsse für Fahrzeuge der Wehren. Der mit 42 000 Euro höchste Zuschuss fließt nach Oberviechtach.













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