Schwandorf
01.04.2026 - 17:47 Uhr

Neues Jagdrecht in Bayern: Wolf darf künftig bejagt werden

Mit dem neuen Jagdgesetz nimmt Bayern den Wolf ins Jagdrecht auf. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Bejagung künftig möglich. Zudem gelten neue Regeln etwa für Schusszeiten und die Abschussplanung beim Rehwild.

Der Wolf wurde in das neue bayerische Jagdrecht aufgenommen. Symbolbild: Armin Weigel/dpa
Der Wolf wurde in das neue bayerische Jagdrecht aufgenommen.

In Bayern tritt am 1. April das neue Landesjagdrecht in Kraft. Der Bayerische Landtag hat den Gesetzentwurf am vergangenen Donnerstag verabschiedet, teilt die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Schwandorf mit. Die Änderungen betreffen das Bayerische Jagdgesetz, die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz sowie die Jäger- und Falknerprüfungsordnung.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die Anpassung der Jagdzeiten für bestimmte Tierarten. Rehböcke und Schmalrehe dürfen künftig bereits ab dem 15. April gejagt werden. Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Abschussplanung beim Rehwild: Jagdreviere können nun entscheiden, ob sie aus der bisherigen Abschussplanung aussteigen und die Jagd eigenständig regeln.

Als "entscheidende Verbesserung" bezeichnet die Untere Jagdbehörde die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht. „Die Bejagung dieser Tierart ist grundsätzlich erlaubt, soweit das gleichzeitig zu beachtende Natur- und Artenschutzrecht eine letale Entnahme des Wolfs zulässt." Auch der Goldschakal wurde in das Jagdrecht aufgenommen, um die Bejagung dieser gebietsfremden Art zu erleichtern.

Weitere Änderungen betreffen die Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf die bejagbare Fläche eines Jagdreviers. Diese bleibt künftig unberührt, sodass kleinere Reviere nicht durch eine Unterschreitung der Mindestfläche von 250 Hektar gefährdet sind. Zudem beseitige das neue Gesetz die rechtliche Grauzone bei der Rettung von Kitzen, Kleinsäugern und Bodenbrütern im Zusammenhang mit der Wiesenmahd. „Der Gesetzgeber hat nun Klarheit geschaffen und diese Maßnahmen auch für Nichtjäger unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt“, heißt es dazu in der Mitteilung.

Die Untere Jagdbehörde wird die Rechtsänderungen bei den anstehenden Hegeschauen im Landkreis Schwandorf näher erläutern. Hierzu sind neben der Jägerschaft auch Jagdvorsteher, Jagdgenossen sowie die interessierte Bevölkerung eingeladen.

Diese Meldung basiert auf Informationen der unteren Jagdbehörde Schwandorf und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.

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