Bund- und Länder haben sich in der Nacht auf Dienstag geeinigt, dass der Lockdown bis zum 18. April verlängert wird. Was bedeutet das für Geschäfte wie zum Beispiel Friseure und Baumärkte, im Landkreis?
Zusätzliche Ruhetage
Die einschneidendste Konsequenz für alle Bürger im Landkreis dürfte die Regelung sein, dass an Ostern der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Karsamstag) als zusätzliche "Ruhetage" definiert wurden. Konkret bedeutet das einerseits, dass private Treffen bis zum Ostermontag nur mit einem weiteren Haushalt erlaubt sind, wobei das angesichts des Inzidenzwerts im Landkreis heißt, dass man sich nur mit einer außenstehenden Person treffen darf. Andererseits heißt das, dass alle Geschäfte vom 1. bis zum 5. April geschlossen bleiben. Nur Lebensmittelgeschäfte dürfen am Karsamstag aufmachen.
Friseure
Der Landkreis liegt auch am Dienstag bei einem Inzidenzwert von 293,5 und damit weit über der 100er Marke. Demnach greift die "Notbremse", die besagt, dass der Landkreis zu den Regelungen vor dem 7. März zurückkehren muss. Da Friseure bereits davor wieder ihrer Arbeit nachgehen konnten, dürften sie von der "Notbremse" nicht betroffen sein. Lediglich über Ostern, also vom 1. bis zum 5. April, müssten die Salons im Kreis geschlossen bleiben. Eine konkret Entscheidung in Bayern liegt bislang noch nicht vor. Auch der Sprecher des Landratsamts, Hans Prechtl, verwies darauf, dass es sich dabei um eine Frage handle, bei der "ausschließlich die Vorgaben der Staatsregierung abzuwarten sind."
Kultur und Einzelhandel
Unabhängig vom Inzidenzwert müssen Außengastronomie, Kultur, Freizeitveranstaltungen und Sport warten. Das betrifft auch die Fitnessstudios. Sie bleiben zunächst in jedem Fall bis zum Ende der Osterferien, also am 12. April, geschlossen. In der Pressekonfernez am Dienstag teilte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder mit, dass es danach in Bayern Lockerungen geben soll. So dürfen ab dem 12. April beispielsweise alle Geschäfte bis zu einer Inzidenz von 100 geöffnet haben, ohne dass Kunden einen Termin vereinbaren müssen.
Buchhandlungen und Baumärtke
Buchhandlungen, Baumärkte und Blumenläden durften ab dem 8. März öffnen. Sie sind demnach von der "Notbremse", die die geltenden Regeln bis zum 7. März wieder in Kraft setzt, betroffen. Damit müssten auch diese Geschäfte im Landkreis zumindest vorübergehend schließen. Eine konkrete Entscheidung dazu gab es auch hier bis Redaktionsschluss noch nicht. Dementsprechend verwies das Landratsamt auf die ausstehende Mitteilung aus der Staatskanzlei.
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