Schwandorf
17.08.2022 - 15:45 Uhr

Park-&-Ride am Schwandorfer Bahnhof: Ticket auch online lösen

Wer sein Auto auf der Park-&-Ride-Anlage am Schwandorfer Bahnhof abstellen will, muss nicht mehr extra ins Rathaus. Tickets können künftig auch digital gelöst werden.

Die Hinweistafel an der Zufahrt in die Park-&-Ride-Anlage erläutert, wie der Parkschein digital gelöst werden kann. Bürgermeister Andreas Wopperer (rechts) und Ordnungsamtsleiter Stefan Schamberger machten einen Test vor Ort. Bild: Maria Schuierer/exb
Die Hinweistafel an der Zufahrt in die Park-&-Ride-Anlage erläutert, wie der Parkschein digital gelöst werden kann. Bürgermeister Andreas Wopperer (rechts) und Ordnungsamtsleiter Stefan Schamberger machten einen Test vor Ort.

Seit dem 1. August können alle Nutzer der Park-&-Ride-Anlage am Bahnhof ihren Parkberechtigungsschein digital bei der Stadt Schwandorf anfordern. „Die Bahn fährt ihren Service vor Ort zurück, darum müssen wir als Stadt Schwandorf dies – auch in digitaler Form –ausgleichen“, betonte Bürgermeister Andreas Wopperer laut einer Pressemitteilung der Stadt. Zusammen mit dem Leiter des Ordnungsamtes, Stefan Schamberger, testete Wopperer den QR-Code an der neu aufgestellten Hinweistafel an der Einfahrt in die Anlage.

Die Parkberechtigung kann über den auf der Infotafel abgebildeten QR-Code oder über die Homepage der Stadt Schwandorf in nur wenigen Schritten angefordert werden. Nach dem Abschluss der Datenerfassung und dem Hochladen eines gültigen Tickets wird der Parkberechtigungsschein generiert. Das Ticket ist digital bei der Stadt hinterlegt und muss nicht zusätzlich ausgedruckt werden.

Das Ordnungsamt empfiehlt, das gültige Ticket zu speichern oder aufzubewahren, damit die Parkberechtigung im Falle einer Verwarnung nachgewiesen werden kann. Alternativ können analoge Parkberechtigungsscheine nach wie vor unter Vorlage eines gültigen Bahntickets im Rathaus während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.