Schwandorf
22.11.2019 - 15:19 Uhr

Plötzliche Attacke in einer Gemütswallung

Die drei Beteiligten stehen unter Betreuung. Zwei Männer und eine Frau, die in einer Pflegeeinrichtung leben und sich längst wieder vertragen. Nun steht einer in Schwandorf vor Gericht, weil er gewaltsam gegen die beiden anderen vorging.

In einem außergewöhnlichen Fall von Körperverletzung lässt es das Gericht mit einer Geldstrafe bewenden. Bild: Volker Hartmann/dpa
In einem außergewöhnlichen Fall von Körperverletzung lässt es das Gericht mit einer Geldstrafe bewenden.

Sie stehen nicht auf der Sonnenseite des Lebens und sind in einer betreuenden Einrichtung im Kreis Schwandorf untergebracht. Zwei Männer und eine Frau, die sich dort wohlfühlen und einander lange kennen. Und dann geschah an einem Novembertag vor zwei Jahren etwas, das erst die Polizei und später die Staatsanwaltschaft beschäftigte. Vor der Amtsrichterin Bösl saß nun ein 59-Jähriger, der zugab, dass er gewalttätig gegenüber zwei Heimbewohnern wurde, die er kannte. Plötzlich gab es Streit. Der Mann empörte sich und ging mit beiden Händen einem 53-Jährigen an den Hals. Er würgte ihn heftig und ließ erst ab, als eine anwesende Pflegekraft eingriff. Augenblicke später attackierte der Täter die Lebensgefährtin (38) des Opfers und packte die Frau grob am Genick. Auch da wurde die Pflegerin sofort tätig. Vor der Richterin sagte sie nun: "Die Lage war bedrohlich. Aber es gab keine schwereren Verletzungen."

Die Heimbewohner haben sich unterdessen ausgesöhnt. Doch die Verständigung von Polizei und Staatsanwaltschaft musste sein. So kam es zu einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Doch so hoch stufte Richterin Bösl die Attacken, geschehen aus einer jähen Gemütswallung heraus, nicht ein. Sie verhängte gegen den vor vielen Jahren mehrfach wegen Diebstählen bestraften Täter eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 7,50 Euro.

An diesen 825 Euro wird der Mann lange abzahlen müssen. Denn für seine Arbeit im einem Handwerksbereich der Einrichtung bekommt er maximal 100 Euro im Monat. Das Urteil lag völlig außerhalb der Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Dabei waren Haftstrafen von sechs bzw. vier Monaten zur Bewährung verlangt worden.

 
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