Aufgrund einer Mitteilung stellte die Polizei bei einem jungen Mann in dessen Wohnung zahlreiche Waffen sicher. Der Besitz eines aufgefundenen Gegenstandes stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar, hier zum Beispiel ein aufgefundenes, sogenanntes "Butterflymesser". Des weiteren wurden zahlreiche erlaubnisfreie Waffen sichergestellt, welche ohne jede Sicherung in der Wohnung frei verfügbar lagen. Diese Ordnungswidrigkeit wird in der Regel mit der Einziehung durch das Landratsamt geahndet.
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