Am Donnerstagvormittag teilte eine Schule aus dem Stadtgebiet Schwandorf mit, dass zwei Kinder im Unterricht fehlen. In einem Fall konnte der Sachverhalt laut Polizei zügig geklärt werden: Der Schüler war krank zu Hause. Der zweite Fall betraf eine 16-Jährige, die nicht daheim war. Auch die Eltern konnten keine Angaben zum Aufenthaltsort ihrer Tochter machen, so dass umfangreiche Suchmaßnahmen der Polizei die Folge waren. Gegen 16 Uhr kehrte die Schülerin allerdings eigenständig und wohlbehalten zurück.
Die Polizei weist an dieser Stelle darf darauf hin, dass Schulschwänzen einen Verstoß gegen das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz darstellt, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann und in Extremfällen sogar einen sogenannten Ungehorsams-Arrest zur Folge haben kann.
Diese Meldung ist mit Informationen der genannten Polizeidienststelle und mit Unterstützung durch KI erstellt worden.



















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