In Schwandorf wurde am Donnerstag, 8. Januar, eine 18-jährige Frau in einer Wohnung in der Innenstadt angetroffen, die dort ohne Anmeldung nach dem Prostitutionsschutzgesetz ihre Dienste anbot. Die Polizeiinspektion Schwandorf hatte, wie sie in einem Bericht mitteilt, bereits an Heilig-Drei-König einen anonymen Hinweis auf die Tätigkeit der Frau erhalten. Da Prostitution in Schwandorf verboten ist, weil die Stadt unter der 30.000-Einwohner-Grenze liegt, wurde das Angebot eingestellt. In Bayern ist es in Gemeinden bis zu 30.000 Einwohnern grundsätzlich verboten, der Prostitution nachzugehen. Gegen die Frau wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, und sie musste eine Sicherheitsleistung von 500 Euro hinterlegen.
Erstellt auf Grundlage von Polizeiinformationen und KI-Auswertung.



















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