Schwandorf
10.12.2018 - 10:44 Uhr

Roller-Tour knapp am Gefängnis vorbei

Ein notorischer Schwarz-Fahrer bekommt eine letzte Bewährungschance. Der Richter ordnet auch eine Führerscheinsperre an.

Er schrammt um Haaresbreite am Gefängnis vorbei. Denn wer ignorant gegen einen bestehenden Führerscheinentzug verstößt und wegen Verkehrsdelikten vorbestraft ist, muss im Wiederholungsfall damit rechnen, dass ihn der Richter einsperrt.

Der 23-Jährige kam heuer im Frühjahr mit seinem Mofa-Roller in Nabburg daher. Um 0.30 Uhr fiel er einer Funkstreifenbesatzung auf, wurde routinemäßig kontrolliert und musste zusehen, wie ihn die Polizei quasi demaskierte. Erst fiel bei einer Abfrage auf, dass der junge Mann wegen Trunkenheit noch eine Führerscheinsperre bis weit hinein ins Jahr 2019 im Computer stehen hatte. Dann offenbarte sich: Mit einem führerschein-freien Mofa-Roller hätte er wohl unterwegs sein dürfen. Doch aus dem Fahrzeug war die sogenannte Geschwindigkeitsdrosselung entfernt worden. Also brauchte der Mann eine Fahrerlaubnis.

Selber manipuliert

Vor dem Schwandorfer Amtsrichter Thomas Heydn stellte sich nun heraus: Da saß ein Arbeiter, der zwei Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten mitbrachte und unter Bewährung stand. "Ziemlich heftig", befand der Vorsitzende und las vor: "Keinen Führerschein und vier Monate Haft offen." Der Angeklagte bedauerte zutiefst und es wurde spürbar: Da saß einer sehr geknickt, der sehr wohl wusste, dass für ihn der berühmte Ritt auf einer Rasierklinge stattfand.

Staatsanwältin Franziska Meinl sah keinerlei Grund für Milde. "Zumal der Beschuldigte die eingebaute Drosselung am Roller selbst entfernt und sein Fahrzeug schneller gemacht hat." Und das, "angesichts einer laufenden Bewährung, die ihm im Nacken saß." Deshalb, so die Anklagevertreterin, gebe es keinen Grund zur Milde. Sie verlangte für die nächtliche Roller-Tour sechs Monate ohne Bewährung und tendierte außerdem zu einer weiteren zweijährigen Führerscheinsperre.

Sein Mandant lebe in geordneten Verhältnissen, habe eine Arbeitestelle und würde bei einem Haftantritt aus dem sozialen Umfeld gerissen, argumentierte Verteidiger Martin Hutzler. Von daher hielt der Anwalt eine viermonatige Bewährungsstrafe für ausreichend und empfahl dem Richter, 2000 Euro Geldauflage hinzu zu setzen.

Aber das nächste Mal...

Thomas Heydn schickte den Mann nicht hinter Gitter. Er verhängte vier Monate mit Bewährung und fügte Auflagen hinzu: 2000 Euro Geldbuße, zwei Jahre Führerscheinsperre, fünf Jahre Bewährungszeit. "Beim nächsten Mal rücken Sie ein", prophezeite der Richter und vernahm vom Angeklagten, dass er dieses Urteil sofort akzeptiere.

Noch aber hat diese Entscheidung keine Rechtskraft. Die Staatsanwältin könnte nun mit einer Berufung vor das Landgericht ziehen. Dort müsste dann der Fall neu aufgerollt werden.

 
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