Schwandorf
05.05.2019 - 09:51 Uhr

"Schilderwald" in der Stadt lichtet sich

Neue Verkehrsregelung im Kernstadtbereich - Halteverbotszonen in Schwandorf ausgewiesen

Die neue Verkehrsführung stellten (von links) Christof Krammer vom städtischen Bauhof, Straßenwärter Michael Duschinger, Oberbürgermeister Andreas Feller, Johann Graßmann, Leiter Baubetriebsabteilung und Ordnungsamts-Leiter Stefan Schamberger vor. 	Bild: exb Bild: Josef Fischer, Pressestelle der Stadt Schwandorf
Die neue Verkehrsführung stellten (von links) Christof Krammer vom städtischen Bauhof, Straßenwärter Michael Duschinger, Oberbürgermeister Andreas Feller, Johann Graßmann, Leiter Baubetriebsabteilung und Ordnungsamts-Leiter Stefan Schamberger vor. Bild: exb

Der Verkehrsausschuss der Stadt Schwandorf hat in seiner November-Sitzung die Ausweisung von Tempo 20- und Tempo 30-Zonen im Kernstadtbereich Schwandorfs beschlossen. Die beiden Zonen werden gleichzeitig als sogenannte Haltverbotszonen ausgewiesen.

Mit Freigabe des Verkehrs nach der Bauphase im Dezember 2018 wurden bereits die Friedrich-Ebert-Straße sowie der Marktplatz entsprechend beschildert. Der städtische Bauhof hat die neue Regelung nun auch in den übrigen Straßen der Kernstadt umgesetzt. Die Beschilderung ist deutlich sichtbar an allen Zufahrtsstraßen angebracht.

Innerhalb der gesamten Haltverbotszone gilt nun generell das eingeschränkte Haltverbot, wenn nicht abweichende Regelungen (durch Beschilderung oder Markierung) getroffen wurden. Parken ist, wie bisher, nur in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

Aufgrund der geänderten baulichen Situation wird darauf hingewiesen, dass in der Friedrich-Ebert-Straße auf dem Gehweg weder gehalten noch geparkt werden darf. Der Gehweg steht in seiner gesamten Breite ausschließlich dem Fußgängerverkehr zur Verfügung. Mit Ausweisung der Haltverbotszone ist es möglich, insgesamt 59 eingeschränkte Haltverbotsschilder in der Kernstadt zu entfernen und auf diese Weise den "Schilderwald" entsprechend zu lichten. Der Abbau erfolgt in den kommenden Tagen schrittweise.

Um Missverständnissen vorzubeugen weist die Stadt Schwandorf darauf hin, dass innerhalb der gesamten neuen Zone auch künftig ein eingeschränktes Haltverbot gilt, wenn keine anders lautende Beschilderung vorhanden ist.

Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.