Es fing alles damit an, dass heuer im Winter ein Spezialitätenlokal in Schwandorf seine Pforten neu öffnete. Es hatte einen Wirtewechsel gegeben und der neue Pächter holte sich, quasi zum Start, einen Spezialisten (50) aus Amberg. Der sollte als Koch das Personal unterweisen und auch selbst an den Ofen treten. Der Mann erschien, gab sein Bestes und befragte danach Gäste, ob es ihnen denn auch geschmeckt habe.
Ein Akt der Höflichkeit, bei dem ein mit seiner Tochter erschienener Gast wohl antwortete, das Essen in diesem Haus sei früher besser gewesen. Ab dann gingen die Aussagen bei einem bereits vor mehreren Wochen angesetzten ersten Prozesstag auseinander. Der mit dem vorgesetzten Speisenteller unzufriedene Gast will rüde geohrfeigt worden sein. So heftig, dass er sich danach in ärztliche Behandlung begab.
Der Koch bestritt dies heftig und ließ der Schwandorfer Amtsrichterin Bösl wissen, er habe angewiesen, dem Mann sein bereits erstattetes Geld zurückzugeben. Keine Schläge. Aber die Bitte, das Lokal nach erfolgtem Gemütsausbruch zu verlassen. Jetzt gab es ein zweite Verhandlungsrunde. Weil weitere Zeugen notwendig waren. Sie kamen zwar. Doch es fehlten geladene Dolmetscher für die der deutschen Sprache nicht mächtigen Leute. Zumindest einer der Übersetzer war entschuldigt. Er musste kurzfristig zum Arzt.
Also blieb der Richterin nichts anderes übrig, als einen dritten Prozesstermin im Dezember anzuberaumen. Dann soll sich endgültig herausstellen, ob ein Wirtshausgast vom Koch Schläge bekam, weil ihm das Essen nicht schmeckte.












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