Nachdem ein 32-jähriger Asylbewerber am Dienstagnachmittag eine Schwandorfer Unterkunft trotz bestehendem Hausverbot betreten hatte, griff er drei Bewohner an.
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Diese wehrten sich und verletzten den Kontrahenten ebenfalls. Da bei der Auseinandersetzung alle vier Beteiligten leicht verletzt wurden, leiteten die Beamten der Polizeiinspektion Schwandorf gegen jeden ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein. "Gegen den 32-Jährigen wird zudem wegen eines Vergehens des Hausfriedensbruchs ermittelt", heißt es in der Mitteilung der Schwandorfer Polizei.













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