Schwandorf
19.02.2019 - 14:32 Uhr

Schnelle Hilfe im Notfall

Für viele ein Schreckensszenario: Ein Verletzter liegt am Boden und blutet. Ist er bewusstlos? Was ist zu tun? Expertin Maria Gleixner vom BRK-Kreisverband klärt auf. Zum Helfen ist im Übrigen jeder Bürger verpflichtet.

„Anschauen, ansprechen, anfassen“: Das rät Maria Gleixner Ersthelfern in einem Notfall. Archivbild: cfd
„Anschauen, ansprechen, anfassen“: Das rät Maria Gleixner Ersthelfern in einem Notfall.

Unterlassene Hilfeleistung kann einem teuer zu stehen kommen. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Belangt wird laut Gesetzestext, "wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist."

So weit zur Definition. In einem Sozialen Netzwerk hat sich in einer Gruppe kürzlich eine Diskussion darüber entbrannt, ob es in Schwandorf zu einem Fall unterlassener Hilfeleistung gekommen ist. Wie das so mit Beiträgen in sogenannten Sozialen Netzwerken ist: Es lässt sich schwer verifizieren, was an dem Vorfall dran ist. Aber er ist Grund genug, mit Maria Gleixner über das Thema Erste Hilfe zu sprechen. Sie arbeitet seit vier Jahren als Ausbilderin beim Kreisverband Schwandorf des Bayerischen Roten Kreuzes - zuerst ehrenamtlich und seit drei Jahren hauptamtlich. Im Kreisverband zeichnet sie für die Erste-Hilfe-Kurse verantwortlich. Gleixner erklärt, was im Notfall zu tun ist: "Anschauen, ansprechen, anfassen." Damit soll abgeklärt werden, ob und wie schwer jemand verletzt ist. Wird auf das Ansprechen nicht reagiert, sollte der Helfer an der Schulter rütteln. Das sei relevant, um einen möglichen tiefen Schlaf von einer möglichen Bewusstlosigkeit unterscheiden zu können.

Notruf absetzen

"Das Wichtigste ist es, den Notruf abzusetzen." Wann das passieren soll, könne nicht pauschal beantwortet werden. Sind mehrere potenzielle Helfer vor Ort, stellt sich die Frage nicht. Einer der Anwesenden muss die 112 wählen. Aber was, wenn man alleine ist, und ein Verletzter am Boden liegt? "Lebensbedrohliche Wunden müssen versorgt werden, lebensrettende Maßnahmen müssen primär durchgeführt werden." Da kann es auch notwendig sein, den Bewusstlosen vorrangig in stabile Seitenlage zu versetzen.

"Wenn jemand stark blutet und kein anderer den Notruf absetzen kann, muss die Blutung zunächst gestoppt werden. Generell sollte der Notruf aber so schnell wie möglich kommen." Zumal das geschulte Personal der Leitstellen telefonisch beispielsweise bei Reanimationen anleiten kann. Wenn ein Defibrillator in der Nähe ist, sollte der laut Gleixner nur zum Einsatz kommen, wenn mindestens zwei Helfer vor Ort sind, "sonst kostet das zu viel Zeit". Prinzipiell spricht sich die Mitarbeiterin des Kreisverbandes für mehr Erste-Hilfe-Kurse aus. Erfreulich sei, dass in jeder Firma zehn Prozent der Belegschaft Ersthelfer sein müssen.

Kenntnisse auffrischen

Allerdings sei es oft so, dass Schüler zwischen der siebten und zehnten Klasse - vornehmlich für den Führerschein - einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, und danach nicht mehr. Dabei sei wichtig, dass Kenntnisse aufgefrischt werden. Denn Lehrmeinungen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten mitunter radikal geändert. Hieß es beispielsweise vor 20 Jahren noch, dass einem Verletzten niemals der Helm abgenommen werden dürfe, gilt das heute als überholt. "Wenn jemand bewusstlos ist, muss ich den Helm immer abnehmen", betont Gleixner.

 
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