Schwandorf
07.06.2019 - 16:18 Uhr

"Schöne Bescherung" an einem Sommertag

Eine geklaute Lichterkette kann hinter Gitter führen. Ein 30-Jähriger handelt sich dadurch eine Haftstrafe ein.

Das Gericht schickt den Dieb für drei Monate in Haft. Bild: Volker Hartmann/dpa
Das Gericht schickt den Dieb für drei Monate in Haft.

Der Heilige Abend steht in diesem Fall bevor. Doch was tut man mit einem Christbaum im Wohnzimmer, der keine Kerzen hat? Aus den Beschaffungsplänen eines 30-Jährigen wird eine "schöne Bescherung" - in klar negativem Sinn.

So schnell wie der versuchte Diebstahl in einem Schwandorfer Baumarkt ging jetzt auch die Verhandlung vor Amtsrichter Thomas Heydn vonstatten. Da saß also der etliche Male vorbestrafte Dieb und beichtete, wie er wenige Tage vor Weihnachten 2018 wieder einmal gehörig ins Fettnäpfchen trat. Der Christbaum war bei ihm zuhause bereits beschafft. Bedauerlicherweise aber fehlten die Kerzen.

Also ging der 30-Jährige in einen Schwandorfer Baumarkt und klaute eine Packung, auf der "Lichterkette" stand. Doch an den Nadelästen wurden die elektrisch beleuchteten Kerzen nie befestigt. Denn plötzlich flog der weihnachtlich angehauchte Ladendiebstahl auf.

Der Dieb gestand alles. Dumm nur für ihn, dass er etliche Vorahndungen hatte und eine dieser Strafen sogar zur Bewährung offen stand. "Das haben Sie doch gewusst", tadelte ihn der Richter jetzt und fügte hinzu: "Ein ewig langes Register, das keinen Spielraum lässt."

Die winterliche Episode, verhandelt an einem warmen Sommertag, endete für den 30-Jährigen dann tatsächlich mit einer privaten Katastrophe. Die Staatsanwaltschaft wollte ihn für vier Monate in den Knast geschickt sehen, Richter Heydn verhängte immer noch drei Monate zum Absitzen.

Noch fataler könnte es für den Mann kommen, wenn nun auch noch die Bewährung für eine frühere Gefängnisstrafe widerrufen würde. Denn dann säße er für ein knappes Jahr hinter Gittern.

 
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