In fünf Jahren hat sich die Zahl der Kleinen Waffenscheine im Landkreis knapp verdreifacht. Ende 2013 waren noch 544 solcher Scheine registriert. Ende 2018 waren es 1426, teilte der Sprecher des Landratsamtes, Hans Prechtl, auf Nachfrage mit. Die Anträge auf Erteilung eines "Kleinen Waffenscheins" sind besonders von 2015 auf 2016 regelrecht explodiert. 2014 wurden beim Landratsamt 30 Anträge eingereicht, 2015 waren es 73 - mit einem deutlichen Anstieg nach den Terror-Attacken in Paris im November.
Im Jahr 2016 lagen dem Landratsamt dann 460 Anträge vor, mehr als sechsmal so viele als im Vorjahr. Möglicherweise waren die Vorfälle an Silvester 2015/2016 am Kölner Hauptbahnhof ein Auslöser dafür. Der "Andrang" auf die Kleinen Waffenscheine lag dann 2017 nur noch bei 214 Anträgen, im vergangenen Jahr bei 105. Der Anstieg fiel damit etwa geringer aus als im bundesweiten Schnitt. Seit Anfang des Jahres sind laut Prechtl bereits 39 neue "Kleine Waffenscheine" im Landkreis registriert.
"Die Sicherheitslage bei uns ist nicht so schlecht, dass sich irgendwer aktiv oder passiv bewaffnen müsste", sagt Paul Groß, Kreisgruppenvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Beamter bei der Schwandorfer Inspektion. Im Gegenteil: Eine gezogene Schreckschusswaffe könne eine kritische Situation weiter eskalieren lassen, als nötig. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow, sprach in einem Interview Anfang des Jahres von einer "trügerischen Sicherheit", die solche Waffen suggerieren würden.
Die Zahl der Kleinen Waffenscheine ist 2018 auch deutschlandweit gestiegen. So waren im nationalen Waffenregister 610 937 solcher Scheine gemeldet, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Das waren fast zehn Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Zum 31. Dezember 2017 waren es noch 557 560 gewesen. In den vergangenen Jahren stieg diese Zahl beständig an. Ende 2015 waren es gerade einmal knapp 286 000.
Der Kleine Waffenschein berechtigt zum verdeckten Tragen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die ein Prüfzeichen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen müssen. Voraussetzungen für den Schein sind Volljährigkeit, persönliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit. Pfefferspray darf man auch ohne Kleinen Waffenschein mit sich führen - vorausgesetzt, es ist als Tierabwehrspray gekennzeichnet trägt ein amtliches Prüfzeichen. Wird Pfefferspray von Privatleuten gegen Menschen eingesetzt, erfüllt das grundsätzlich den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung - außer es liegt ein Rechtfertigungsgrund wie eine Notwehrhandlung vor.
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